Versicherungswert

Die Gebäude sind grundsätzlich zum Neuwert versichert. In ausgewählten Fällen sind Gebäude ledliglich zum Zeit- oder Abbruchwert versichert.

Anpassung

Anpassung

Ermittlung

Ermittlung

Überprüfung

Überprüfung

Nachweis

Nachweis

Neuwert

Der Neuwert entspricht dem Kostenaufwand, der zum Zeitpunkt der Schätzung für die Erstellung des Gebäudes in gleicher Art, gleicher Grösse und mit gleichem Ausbau am gleichen Standort aufgewendet werden müsste.

Zeitwert

Wenn sich der Zeitwert eines Gebäudes um mehr als die Hälfte des Neuwertes verringert hat, wird es zum Zeitwert versichert. Der Zeitwert entspricht dem Neuwert, abzüglich der Entwertung, die als Folge von  Alter, Abnützung, Witterungseinflüssen, Bauschäden, Baumängeln oder anderen Gründen eingetreten ist.

Abbruchwert

Gebäude, die zum Abbruch bestimmt sind oder wegen ihrem Zustand nicht mehr benützbar sind, werden zum Abbruchwert versichert. Der Abbruchwert entspricht in der Regel der Summe, die aufgewendet werden, muss um das Gebäude abzubrechen und zu entsorgen.

Der Versicherungswert wir nur dem Eigentümer oder dessen gesetzlichen Vertreter ausgehändigt. Der Steuerverwaltung werden keine Daten weitergegeben.