Auftrag
Kernauftrag jeder Feuerwehr ist die Intervention bei Bränden, Naturereignissen, Explosionen, Einstürzen, Unfällen und ABC-Ereignissen zum Schutz von Mensch, Tier, Umwelt und Sachwerten.
Grundorganisation
Das Feuerwehrinspektorat legt in Zusammenarbeit mit den Behörden die Grundorganisation jeder Feuerwehr fest (Leitpapier).
Richtzeit für Notruf und Alarmierung
Die Zuständigkeit für die Alarmierung liegt bei der Einsatzleitzentrale der Zuger Polizei. Die Abwicklung von der Annahme des telefonischen Notrufs (Notrufnummer 118) bis zum Aufgebot der Feuerwehreinsatzkräfte erfolgt innerhalb einer Richtzeit von maximal 180 Sekunden. Ein genau vorbereitetes Alarmdispositiv bietet Gewähr, dass rechtzeitig genügend personelle und materielle Mittel am Einsatzort eintreffen.
Richtzeiten für Einsätze
Die Richtzeit definiert, in welcher Frist das Ersteinsatzelement sowie zusätzliche Fachkräfte auf dem Schadenplatz eintreffen müssen.