Für alle Bauvorhaben, deren voraussichtliche Kosten CHF 20'000 übersteigen, muss vor Baubeginn eine Bauzeitversicherung abgeschlossen werden. Dies gilt für Neubauten, Um-, An- und Ausbauten.

Bauvorhaben, die diesen Betrag nicht erreichen, können freiwillig mit einer Bauzeitversicherung abgesichert werden. Damit im Schadenfall eine volle Versicherungsdeckung besteht, empfehlen wir allen Bauherren den Abschluss einer freiwilligen Bauzeitversicherung.

Die Bauzeitversicherung muss schriftlich beantragt werden. Der Versicherungsnehmer erhält von der Gebäudeversicherung Zug eine Deckungszusage.