Die Prämie wird einmal im Jahr auf Basis des Versicherungswertes erhoben. Sie beträgt derzeit 60 Rappen pro tausend Franken Versicherungswert.

Ändert sich der Versicherungswert, der Prämiensatz oder besteht das Versicherungsverhältnis nur während einem Teil des Jahres, wird die Prämie anteilsmässig verrechnet. Im Schadenfall wird die Prämie für das laufende Jahr nicht rückerstattet.

Wer zu Beginn des Jahres Eigentümer eines Gebäudes ist, schuldet der Gebäudeversicherung Zug die Prämie für das ganze Jahr. Bei einem Eigentumswechsel unter dem Jahr wird keine Rückvergütung geleistet. Die Aufteilung hat zwischen den Parteien zu erfolgen.

Die Versicherungsprämie untersteht nicht der Mehrwertsteuer, jedoch wird auf dem Versicherungsteil vom Bund eine Stempelsteuer erhoben. Der Präventionsanteil ist stempelsteuerfrei.

Die Prämie für die Bauzeit wird aufgrund des ermittelten Versicherungswertes oder des Mehrwertes festgelegt. Sie beträgt 50 Prozent der Grundprämie und wird anteilsmässig zusammen mit der Grundprämie für den Versicherungswert erhoben.