Cookies erleichtern die Bereitstellung sämtlicher Inhalte der Website.
Mit der Nutzung der Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.

Navigation ausblenden
Die Eigentümerschaft hat bei Feuerschäden keinen und bei Elementarschäden einen Selbstbehalt von 10% des Schadens, mindestens aber CHF 400 und höchstens CHF 4000 je Gebäude und Schadenereignis selbst zu tragen.

Feuerschäden, welche den Betrag von CHF 200 nicht übersteigen, werden nicht vergütet.