Gemäss Gesetz über den Feuerschutz sind alle Gebäudeeigentümer/-innen verpflichtet, die geltenden Brandschutzvorschriften umzusetzen und die anfallenden Kosten zu tragen.

Die Gebäudeversicherung Zug fördert die Umsetzung der Brandschutzmassnahmen gezielt durch:

  • die anteilmässige Finanzierung der Kostenaufwendungen für die Begutachtung und Bewilligung von Neu-, An-, Aus- und Umbauten durch die Brandschutzexperten
  • die anteilmässige Übernahme der Personalkosten der gemeindlichen Feuerschau
  • die Ausrichtung von finanziellen Beiträgen an die Löschwasserversorgung
  • die Beratung und Kontrolle von Bauprojekten.

Die Beitragsleistungen sind im Reglement über den Feuerschutz des Kanton Zug geregelt.