Alle Gebäude im Kanton Zug müssen obligatorisch bei der Gebäudeversicherung Zug versichert werden. Mit der Versicherungspflicht der Gebäudeeigentümer ist die Verpflichtung der Gebäudeversicherung verbunden, alle Gebäude in die Versicherung aufzunehmen (Annahmezwang). Dadurch ist gewährleistet, dass im Schadenfall alle Hauseigentümer vor den wirtschaftlichen Folgen von Feuer- und Elementarschäden geschützt sind.