Die Brandschutzvorschriften sind von Gesetzes wegen schweizweit verbindlich. Sie richten sich einerseits an Eigentümer und Nutzer von Bauten und Anlagen. Andererseits an alle Personen, die bei Planung, Bau, Betrieb oder Instandhalten von Bauten und Anlagen tätig sind.

Geltungsbereich
Die Brandschutzvorschriften gelten für alle Neu-, Um- und Ausbauten und definieren die Mindestanforderungen. Bestehende Bauten und Anlagen sind bei einem Um- oder Anbau verhältnismässig an die geltenden Brandschutzvorschriften anzupassen, wenn:

  • bauliche oder betriebliche Veränderungen, Erweiterung oder Nutzungsänderungen vorgenommen werden
  • die Gefahr für Personen besonders gross ist.

Gliederung
Die Brandschutzvorschriften gliedern sich in die Brandschutznorm, Brandschutzrichtlinien und Prüfbestimmungen. Die Brandschutznorm setzt den Rahmen für den vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz und bestimmt die geltenden Sicherheitsstandards. Die Brandschutzrichtlinien ergänzen die Vorgaben der Brandschutznorm. Die Prüfbestimmungen regeln das Verfahren zur Zertifizierung und Anwendung von Brandschutzprodukten.

Die Gebäudeversicherung Zug kann weitergehende Weisungen und Merkblätter erlassen.