• Darf ich einen Schaden am Gebäude sofort reparieren lassen?
    Nein, erst nach Absprache mit der Gebäudeversicherung. Davon ausgenommen sind Schutzmassnahmen für unbeschädigte Gebäudeteile.
  • Bezahlt die Gebäudeversicherung bei einem Schadenfall meine Eigenleistungen?
    Ja, im Rahmen der geltenden Ansätze.
  • Bezahlt die Gebäudeversicherung den Einsatz von privaten oder gemieteten Trocknungsgeräten?
    Ja, im Rahmen der geltenden Ansätze, inkl. Stromverbrauch.
  • Werden Arbeiten von Reinigungsunternehmen bezahlt?
    Ja, wenn die Arbeiten im Zusammenhang mit dem Schaden stehen und nach Prüfung der Offerte.
  • Kann ich beschädigte, feuchte Teppiche oder Parkett- Laminatböden herausreissen und entsorgen?
    Herausreissen ja, um Folgeschäden zu verhindern.
    Entsorgen nur nach Rücksprache mit der Gebäudeversicherung Zug.
  • Gibt die Gebäudeversicherung auf Anfrage der Steuerverwaltung den Versicherungswert bekannt?
    Nein.
  • Vergütet die Gebäudeversicherung Zug einen Wasserschaden, der durch einen verstopften Ablauf oder eine undichte Stelle im Mauerwerk entstanden ist?
    Nein, der Gebäudeschaden ist nicht durch ein Elementarereignis entstanden. Sie können derartige Ereignisse freiwillig bei einer privaten Versicherung versichern.