Als Gebäude gilt ein unbewegliches Bauwerk, das einen gedeckten und benutzbaren Raum beinhaltet. Es muss für eine unbestimmte Dauer erstellt sein und einen Versicherungswert von mindestens CHF 10'000 haben.

Versicherte Bestandteile eines Gebäude sind Installationen oder Einrichtungen, die fest mit dem Gebäude verbunden oder eingebaut sind.

Die Ausscheidung zwischen versicherten und nicht versicherten Gebäudebestandteilen wird in einem separaten Reglement geregelt.

Bauteile oder Einrichtungen, welche gemäss Reglement nicht Gebäudebestandteil sind, können in der Regel bei einer privaten Versicherungsgesellschaft versichert werden.