Alle Aktivitäten des Fachbereichs «Vorbeugender Brandschutz» sind auf den Schutz von Personen, Tieren und Sachwerten vor den Gefahren und Auswirkungen von Bränden und Explosionen ausgerichtet. Vorrangiges Ziel ist, die Entstehung und Ausbreitung von Bränden oder Explosionen zu verhindern oder zu begrenzen.

In den schweizweit geltenden Brandschutzvorschriften ist verbindlich geregelt, welche baulichen, technischen und organisatorischen Schutzmassnahmen getroffen werden müssen.

Ziele des Brandschutzes
Bauten und Anlagen sind so zu erstellen, zu betreiben und instand zu halten, dass:
  • die Sicherheit von Personen und Tieren gewährleistet ist
  • der Entstehung von Bränden und Explosionen vorgebeugt wird
  • die Ausbreitung von Feuer, Hitze und Rauch begrenzt wird
  • die Ausbreitung eines Brandes auf benachbarte Bauten und Anlagen verhindert wird
  • die Tragfähigkeit während eines bestimmten Zeitraums erhalten bleibt
  • eine wirksame Brandbekämpfung vorgenommen werden kann und die Sicherheit der Rettungskräfte gewährleistet ist.


Wichtige Aufgaben im Überblick

  • Feuerpolizeiliche Bewilligungen für Neu-, Um- und Ausbauten erteilen
  • Architekten, Bauherren und Fachplaner beraten und bei der der Projektausführung begleiten
  • Bau- und Schlusskontrollen vor Ort durchführen
  • Kommunale Brandschutzexperten der Gemeinden im Kanton Zug instruieren und weiterbilden
  • Bewilligungen zur Ausübung von Kaminfegearbeiten im Kanton Zug erteilen
  • Öffentlichkeitsarbeit leisten
  • Löschwasserversorgung beaufsichtigen
  • Kontrollintervalle für Lösch- und Blitzschutzanlagen überwachen
  • Bewilligungen für Gross- und Indoorfeuerwerke erteilen.