Versicherungsleistungen im Überblick

Versicherungsleistungen
Die GVZG schützt nicht nur vor Feuer, Sturm, Hagel und Hochwasser, sondern sorgt auch dafür, dass Ihr Eigentum im Schadenfall schnell wiederhergestellt wird. So bleiben Ihr Gebäude und Ihre Investitionen optimal abgesichert.
Was ist versichert?
Ein Gebäude ist ein Bauwerk mit einem nutzbaren, überdachten Raum. Es muss dauerhaft bestehen und mindestens CHF 10'000 wert sein. Nur dann kann es über die Gebäudeversicherung Zug (GVZG) versichert werden.
Versicherte Bestandteile eines Gebäudes sind alle Installationen und Einrichtungen, die fest mit dem Gebäude verbunden oder eingebaut sind. Dazu gehören beispielsweise Heizungen, Lüftungsanlagen oder sanitäre Einrichtungen.
Eine genaue Liste finden Sie im Reglement der GVZG. Dort steht, was versichert ist und was nicht. Dinge, die dort nicht aufgeführt sind, können Sie oft mit einer privaten Versicherung absichern.
Selbstbehalt
Die Eigentümerschaft hat bei Feuerschäden keinen und bei Elementarschäden einen Selbstbehalt von 10% des Schadens, mindestens aber CHF 400 und höchstens CHF 4000 je Gebäude und Schadenereignis selbst zu tragen. Feuerschäden, welche den Betrag von CHF 200 nicht übersteigen, werden nicht vergütet.

Versicherte Ereignisse und Gefahren
Die Gebäudeversicherung Zug (GVZG) deckt nicht nur das Tragwerk und die bauliche Hülle eines Gebäudes ab, sondern auch Installationen und den Innenausbau.
Zusätzlich sind bauliche Einrichtungen mitversichert, die normalerweise zum Gebäude gehören und so befestigt oder angepasst sind, dass sie nicht ohne wesentliche Beschädigung des Gebäudes oder erheblichen Wertverlust entfernt werden können. Dazu zählen zum Beispiel:
- Kücheneinrichtungen in Wohnhäusern
- Kachelöfen und Wandschränke
- Solarenergieanlagen
- Liftanlagen und Rolltreppen für den Personentransport
So sind alle wichtigen Bestandteile Ihres Gebäudes umfassend geschützt – von der Konstruktion bis zu fest eingebauten Einrichtungen.
Feuerschäden wie z.B.:
Feuer und Hitze
Blitzschlag
Explosion
Abstürzende oder notlandende Flugzeuge oder Teile davon
Elementarschäden wie z.B.:
Sturm
Hagel
Hochwasser und Überschwemmung
Lawinen, Schneedruck und Schneerutsch
Steinschlag, Felssturz und Erdrutsch
Erdbeben
Erdbebenschäden sind in der Regel nicht automatisch versichert. Es gibt aber eine Zusatzdeckung, die in Zusammenarbeit mit anderen Versicherungen angeboten wird. Dafür gibt es einen Schadenpool von bis zu 2 Milliarden Franken pro Jahr. Damit können maximal zwei Erdbebenereignisse abgedeckt werden.
Versichert sind Schäden, die durch ein Erdbeben der Stärke VII oder höher verursacht werden. Der Selbstbehalt beträgt 10 % der Versicherungssumme, mindestens jedoch CHF 50’000 pro Gebäude.
So können sich Eigentümerinnen und Eigentümer im Kanton Zug auch gegen seltene, aber potenziell schwere Erdbebenschäden absichern.
Nicht versicherte Ereignisse und Gefahren
Bei der GVZG sind nicht alle Schäden an einem Gebäude automatisch versichert. Versichert sind nur Schäden, die durch Feuer oder ein Elementarereignis wie Sturm, Hagel oder Hochwasser verursacht werden.
Damit die Versicherung zahlt, muss das Ereignis überraschend und ungewöhnlich stark sein. Schäden, die man hätte verhindern können (z. B. durch rechtzeitige Schutzmassnahmen), sind nicht versichert.
Als solche gelten zum Beispiel:
Fehlerhafte Baukonstruktionen
Mangelhafter Gebäudeunterhalt
Nicht Elementarereignisse
Bei nachfolgend aufgeführten Ereignissen handelt es sich nicht um Elementarereignisse, da die Ursache nicht auf ein solches zurückzuführen ist. Solche Ereignisse und daraus entstehende Schäden können freiwillig bei einer privaten Versicherung versichert werden:
Rückstau aus Sicker- oder Kanalisationsleitungen im Gebäude oder in unmittelbarer Gebäudeumgebung
Leitungsbruch innerhalb oder ausserhalb von Gebäuden und zugehörige Ortungs- und Freilegungskosten
Ausfliessen von Wasser oder anderen Flüssigkeiten aus z.B. Sanitärinstallationen, Heizungsanlagen und daran angeschlossenen Einrichtungen und Apparaten
Aufsteigendes Grundwasser
Ausfliessen von Wasser oder anderen Flüssigkeiten aus z.B. Sanitärinstallationen, Heizungsanlagen und daran angeschlossenen Einrichtungen und Apparaten
Aufsteigendes Grundwasser
Ausfliessen von Wasser oder anderen Flüssigkeiten aus z.B. Sanitärinstallationen, Heizungsanlagen und daran angeschlossenen Einrichtungen und Apparaten
Diese Aufzählung ist nicht abschliessend.
Sie haben eine Frage?
Vielleicht finden Sie die Antwort in unserem FAQ. Und sonst helfen Ihnen unsere Kontaktpersonen und Mitarbeitenden der Gebäudeversicherung Zug weiter.
