Unter «Technischem Brandschutz» werden alle technischen Einrichtungen und Massnahmen zusammengefasst, die u.a. dazu beitragen, Brände frühzeitig zu erkennen und die Ausbreitung möglichst zu verhindern. Technische Brandschutzmassnahmen unterstützen den baulichen Brandschutz.

Elemente des technischen Brandschutzes

  • Brandmeldeanlagen müssen einen entstehenden Brand selbsttätig feststellen und signalisieren sowie gefährdete Personen und Einsatzkräfte alarmieren. Sie können zur Ansteuerung und Inbetriebsetzung von Brandschutzeinrichtungen eingesetzt werden.
  • Sprinkleranlagen müssen im Brandfall alarmieren, selbsttätig Löschwasser zu den zu schützenden Räumen führen und den Brand löschen oder bis zum Eintreffen der Einsatzkräfte unter Kontrolle halten. Sie können bedingt zur Ansteuerung und Inbetriebsetzung von Brandschutzeinrichtungen eingesetzt werden. Für die Beurteilung von Neu-, Um- und Erweiterungen von Sprinkleranlagen ist im Kanton Zug die externe Sprinklerfachstelle Goetschi Ingenieurbüro AG in 8107 Buchs zuständig. Sie führt sämtliche Arbeiten von der Projektierung bis zur Schlussabnahme selbständig oder in Absprache mit der Gebäudeversicherung Zug in deren Auftrag durch.
  • Rauch- und Wärmeabzugsanlagen bewirken im Brandfall, dass Rauch und Hitze aus Bauten und Anlagen kontrolliert ins Freie abgeführt werden. Flucht- und Rettungswege sowie Angriffswege für Einsatzkräfte werden damit möglichst rauchfrei gehalten.
  • Gaslöschanlagen, spezielle Kühl- und Löschanlagen
  • Löschgeräte wie Handfeuerlöscher und Wasserlöschposten
  • Blitzschutzanlagen
  • Sicherheitsbeleuchtungen und Sicherheitsstromversorgungen
  • Feuerwehraufzüge
  • Explosionsschutzvorkehrungen