Schadenfall melden im Überblick

Schadenfall melden
Ein Schaden am Gebäude kann passieren – schnelle Hilfe ist garantiert. Melden Sie den Schaden umgehend, sichern Sie das Gebäude gegen weitere Schäden und profitieren Sie von einer zügigen, unkomplizierten Schadenbearbeitung durch die Gebäudeversicherung Zug.
Es ist ein Schaden eingetreten?
Bei Feuer- oder Elementarschäden am Gebäude unterstützt Sie die Gebäudeversicherung Zug schnell und zuverlässig. Bitte melden Sie den Schaden sofort, bevor Sie mit der Reparatur beginnen. Nur so können wir die Kostenübernahme und eine schnelle Bearbeitung sicherstellen.
Telefonische Erreichbarkeit
Montag–Sonntag (inkl. Feiertage):
07.30–17.00 Uhr
Telefon:
0800 63 00 63
Massenereignisse
Nach Massenereignissen wie Stürmen oder Hagel werden oft viele Schäden gleichzeitig gemeldet. Damit wir Ihren Fall zügig bearbeiten können, empfehlen wir, den Schaden online zu melden.
Wenn möglich, fügen Sie Ihrer Meldung Fotos und eine Offerte für die Reparatur bei. Das erleichtert die Prüfung und beschleunigt die Abwicklung, sodass es nicht zu Verzögerungen kommt.

Vorgehen bei einem Schadenfall
Ist an Ihrem Gebäude ein Schaden entstanden? Melden Sie diesen so schnell wie möglich und unbedingt vor der Behebung. Nur so kann die Gebäudeversicherung Zug den Schaden prüfen und eine schnelle Entschädigung gewährleisten. Wird ein Schaden erst nach der Behebung gemeldet, kann das Entschädigungsbegehren ganz oder teilweise abgewiesen werden.
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Hinweis zur Versicherungsdeckung
Welche Schäden sind von der GVZG versichert?
Die Gebäudeversicherung Zug schützt Ihr Gebäude gegen Schäden durch Feuer, Elementarereignisse und in begrenztem Umfang Erdbeben.
Feuerschäden:
- Feuer, Rauch oder Hitze
- Blitzschlag
- Explosion
- Abstürzende oder notlandende Flugzeuge bzw. Teile davon
Elementarschäden:
- Sturm und Hagel
- Hochwasser und Überschwemmung
- Lawinen, Schneedruck und Schneerutsch
- Steinschlag, Felssturz und Erdrutsch
Erdbebenschäden:
- Nicht regulärer Bestandteil der Gebäudeversicherung, aber limitierte Deckung über einen gemeinsamen Schadenpool mit anderen Gebäudeversicherungen
- Maximal zweimal 2 Milliarden Franken pro Kalenderjahr
- Entschädigt werden Schäden ab Stärke VII
- Selbstbehalt: 10 % der Versicherungssumme, mindestens CHF 50’000 pro Gebäude
Welche Schäden sind von der GVZG NICHT versichert?
Schäden durch Leitungsbruch, Rückstau, Grundwasser oder undichte Konstruktionen sowie Schäden an Mobiliar, Garten oder Umgebung sind nicht durch die Gebäudeversicherung Zug versichert. Bitte melden Sie solche Schäden Ihrer privaten Gebäude- oder Hausratversicherung.
Für Schäden, die unter Ihre Haftpflichtversicherung fallen, kontaktieren Sie direkt Ihre persönliche Haftpflichtversicherung, um eine schnelle Bearbeitung zu gewährleisten.
Schadenmeldung für Stockwerkeigentümerschaften und Mietende: Wo melde ich meinen Schaden?
Wenn Sie zur Stockwerkeigentümerschaft gehören oder Mietende sind, melden Sie Schäden bitte sofort Ihrer Hausverwaltung oder der Eigentümerschaft. Nur so kann die Gebäudeversicherung Zug den Schaden schnell prüfen und die Kostenübernahme sicherstellen.
Eine frühzeitige Meldung ist wichtig: Notwendige Schutzmassnahmen können rechtzeitig ergriffen werden, und Ihre Entschädigungsansprüche bleiben vollständig gewahrt
Folgende Angaben sind für die Schadenregulierung wichtig:
Assekuranz- oder Policennummer
Gemeinde, Strasse und Hausnummer
Schadendatum
Kurzer Schadenbeschrieb mit Fotos und – sofern möglich – ungefährer Schadensumme
Telefonnummer einer Kontaktperson

Schadenfall abwickeln
Ist an Ihrem Gebäude ein Schaden entstanden? Melden Sie diesen so schnell wie möglich und unbedingt vor der Behebung. Nur so kann die Gebäudeversicherung Zug den Schaden prüfen und eine schnelle Entschädigung gewährleisten. Wird ein Schaden erst nach der Behebung gemeldet, kann das Entschädigungsbegehren ganz oder teilweise abgewiesen werden.
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Sofortmassnahmen ergreifen
Bei einem Gebäudeschaden ist es wichtig, sofort zu handeln, um weitere Schäden zu vermeiden.
- Schaden melden:
Melden Sie den Schaden umgehend über das Online-Formular der Gebäudeversicherung Zug. Wenn Sie Stockwerkeigentümerin oder Stockwerkeigentümer oder Mieterin oder Mieter sind, erfolgt die Meldung über Ihre Verwaltung. - Sicherheit beachten:
Betreten Sie das beschädigte Gebäude erst nach Freigabe durch Feuerwehr oder Polizei. - Schutzmassnahmen treffen:
Ergreifen Sie, wenn möglich, einfache Sofortmassnahmen (z. B. Wasser abstellen, Abdeckung von beschädigten Stellen), um zusätzliche Schäden zu verhindern.
Allgemeine Vorkehrungen
Schutzmassnahmen von unbeschädigten Gebäudeteilen einleiten
Schaden mit Fotos dokumentieren
Schadenplatz nicht verändern, ausser für Schutzmassnahmen
Sofort mit Trocknungs- und Reinigungsarbeiten beginnen
Beschädigte Gebäudeteile erst nach Absprache mit unseren Schätzungsexperten entsorgen
Allgemeine Vorkehrungen
Schäden am Dach oder an der Gebäudehülle (Fenster und Türen) sofort beheben oder provisorische Abdeckung veranlassen
In geschlossenen Räumen zusätzlich Aufräum-, Reinigungs- und Trocknungsarbeiten und das Aufstellen von Entfeuchtungsgeräten veranlassen
Bodenabläufe, Dachrinnen und Schächte von Laub, Ästen und Hagel befreien, damit das Wasser wieder ungehindert ablaufen kann
Weitere Präventions-Tipps für Zuhause
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