Brandschutzvorschriften

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Baulicher Brandschutz

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Technischer Brandschutz

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Organisatorischer Brandschutz

Organisatorischer Brandschutz

Weitere Informationen und Dokumente

Hier finden Sie weitere Informationen und Dokumente zum Brandschutz,

Im Kanton Zug sind gemäss Gesetz über den Feuerschutz der Kanton und die Gemeinden gemeinsam für den vorbeugenden Brandschutz zuständig.

Die Gebäudeversicherung Zug vollzieht als kantonale Brandschutzbehörde den Brandschutz und erlässt verbindliche Weisungen und Richtlinien. Sie überwacht den Vollzug der Brandschutzvorschriften. Die Zuständigkeiten für Bewilligungen und Kontrollen der gemeindlichen Feuerschau und des Kantons sind separat geregelt.

Brandschutz geht uns alle an

Wir alle sind gesetzlich dazu verpflichtet:

  • Den Brandschutz während des gesamten Lebenszyklus der Baute oder Anlage sicherzustellen (Qualitätssicherungspflicht);
  • Für die Unterhaltspflicht sind die erforderlichen Dokumente abzugeben (Dokumentationspflicht);
  • Brände und Explosionen zu vermeiden (Sorgfaltspflicht);
  • Bauten, Anlagen und Brandschutzeinrichtungen in Stand und jederzeit betriebsbereit zu halten (Unterhaltspflicht);
  • Beaufsichtigte Personen (Kinder, Mitarbeitende usw.) zu instruieren und die nötige Vorsicht walten zu lassen (Aufsichtspflicht);
  • Im Brandfall oder bei Anzeichen wie z.B. Rauch sofort die Feuerwehr zu alarmieren und gefährdete Personen zu warnen (Meldepflicht).