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Prävention Feuer
Brandschutz
Brandschutz schützt Leben, Gebäude und Sachwerte – und geht uns alle an. Die GVZG sorgt als kantonale Brandschutzbehörde dafür, dass Vorschriften eingehalten werden und unterstützt Eigentümer:innen, Planer:innen und Fachpersonen bei der Umsetzung. Unser gemeinsames Ziel: Brände verhindern, Risiken senken und Sicherheit schaffen.
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Brandschutz im Überblick
Damit Brände gar nicht erst entstehen, sind alle Eigentümer:innen und Nutzer:innen gesetzlich verpflichtet, aktiv zum Brandschutz beizutragen. Die GVZG überwacht den Vollzug der Brandschutzvorschriften und sorgt dafür, dass diese in der Praxis umgesetzt werden. Dazu gehören:
Qualitätssicherungspflicht:
Der Brandschutz muss während des gesamten Lebenszyklus einer Baute oder Anlage gewährleistet sein.
Dokumentationspflicht:
Für die Unterhaltspflicht sind die notwendigen Dokumente bereitzustellen.
Sorgfaltspflicht:
Brände und Explosionen sind durch umsichtiges Verhalten zu vermeiden.
Unterhaltspflicht:
Bauten, Anlagen und Brandschutzeinrichtungen müssen funktionstüchtig und jederzeit einsatzbereit sein.
Aufsichtspflicht:
Personen wie Kinder oder Mitarbeitende sind zu instruieren und zu beaufsichtigen.
Meldepflicht:
Im Brandfall oder bei Rauchentwicklung ist sofort die Feuerwehr zu alarmieren und gefährdete Personen sind zu warnen.
Das Gesetz über den Feuerschutz im Kanton Zug regelt, für welche Objekte die GVZG Brandschutzbewilligungen erteilt.
Der vorbeugende Brandschutz der GVZG dient dem Schutz von Menschen, Tieren und Sachwerten. Unser Hauptziel: Brände und Explosionen gar nicht erst entstehen zu lassen oder ihre Ausbreitung wirkungsvoll zu begrenzen.
Die Brandschutzvorschriften legen verbindlich fest, welche baulichen, technischen und organisatorischen Massnahmen in Gebäuden getroffen werden müssen. So stellen wir sicher, dass Prävention funktioniert und Risiken minimiert werden.
Ihr Ansprechpartner
Leiter Prävention / Brandschutzexperte VKF
Die schweizweit geltenden Brandschutzvorschriften sind gesetzlich verankert. Sie richten sich an:
Nur wenn alle Akteure zusammenarbeiten, funktioniert der Brandschutz zuverlässig.
Baulicher Brandschutz umfasst alle Massnahmen an Neu-, Um- und Anbauten, die im Brandfall Sicherheit bieten. Dazu zählen etwa Brandabschnitte, Fluchtwege oder feuerwiderstandsfähige Materialien.
In den Standardkonzepten der Brandschutzvorschriften sind Schutzziele und passende Massnahmen klar definiert.
Der technischer Brandschutz umfasst verschiedene Anlagen wie Brandmeldeanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Sprinkleranlagen und weiteren technischen Anlage. Sie ergänzen den baulichen Brandschutz und sorgen dafür, Brände frühzeitig zu erkennen und ihre Ausbreitung zu stoppen. Folgende Elemente tragen dabei eine wichtige Rolle:
Organisatorische Massnahmen sind mindestens so wichtig wie bauliche und technische. Dazu gehören:
So wird sichergestellt, dass Schutzkonzepte nicht nur auf dem Papier bestehen, sondern auch im Alltag wirken.
Das Feuerschutzgesetz überträgt der GVZG auch die Aufgabe der Brandschutzkontrolle vor Ort. Dabei prüfen wir regelmässig, ob Gebäude den Vorschriften entsprechen, ob Anlagen sicher funktionieren und ob Unterhaltsarbeiten korrekt durchgeführt wurden.
So stellen wir sicher, dass Sicherheit nicht einmalig, sondern dauerhaft gewährleistet ist.