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Tipps für ein ungetrübtes 1. August-Feuerwerk

Wenn es am Nationalfeiertag langsam dunkel wird, lassen Raketen, Vulkane und bengalische Zündhölzer nicht nur Kinderaugen strahlen. Feuerwerke sind ein optisches und akustisches Spektakel, bergen aber Gefahren. Die Gebäudeversicherung Zug empfiehlt darum Vorsichtsmassnahmen.

Die Verbrennungstemperatur von Feuerwerk erreicht bis zu 2000 Grad Celcius, was bei unachtsamem oder fahrlässigem Verhalten schlimme Folgen haben kann. Leider verletzen sich jedes Jahr Menschen und es kommt zu Bränden. Wer Feuerwerk zündet, sollte sich vorgängig vom Verkaufspersonal die korrekte Handhabung erklären lassen und bei Tageslicht in Ruhe die entsprechenden Gebrauchsanweisungen und Sicherheitsbestimmungen lesen. 

Allgemeine Vorsichtsmassnahmen

Das gekaufte Feuerwerk sollte an einem kühlen, trockenen und vor Kinderhand geschützten Ort aufbewahrt werden. In der Nähe von Feuerwerk darf nicht geraucht werden. Auf dem Festplatz muss der Feuerwerk-Vorrat vor Funkenwurf geschützt werden. Es empfiehlt sich, vor dem Zünden eine Löschdecke, einen Feuerlöscher und einen Eimer mit Wasser bereitzustellen. Letzterer dient im Notfall nicht nur zum Löschen kleiner Brände, sondern auch zum Kühlen von Verbrennungen.

In Menschenansammlungen oder auf Balkonen dürfen keine Feuerwerkskörper abgebrannt werden. Je nach Grösse der Feuerwerkskörper muss zu Gebäuden, Bäumen, Feldern und Waldrändern ein Sicherheitsabstand eingehalten werden (Sicherheitshinweis auf Feuerwerksartikel beachten). Raketen werden am sichersten in einer im Boden verankerten Flasche oder einem Rohr gezündet, Vulkane auf eine feuerfeste, ebene Unterlage gestellt. Basteleien an Eigenkreationen oder das Verbinden von mehreren Feuerwerkskörpern zu einem «Superding» sind gefährlich und darum zu unterlassen. 

Um Gebäude vor verirrten Raketen zu schützen, sollten Dachluken, Fenster und Balkontüren geschlossen und Sonnenstoren eingezogen werden. Vorsicht ist auch bei Blindgängern angebracht. Brennt ein Feuerwerkskörper nicht ab, sollte man sich diesem frühestens nach fünf Minuten nähern und keinesfalls versuchen, diesen nochmals anzuzünden. Besser ist es, den Blindgänger mit Wasser zu übergiessen und anderntags ins Verkaufsgeschäft zurückzubringen. Allenfalls erhalten Käufer ihr Geld zurück. 

Und wenn doch etwas passiert 

Sollte es trotz aller Vorsicht zu einem Brand kommen, sich und andere in Sicherheit bringen und unverzüglich die Feuerwehr unter der Notrufnummer 118 alarmieren.  

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Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Richard Schärer, Direktor, Gebäudeversicherung Zug

Direktwahl 041 726 90 91   L_hc__gz--rereahcs__drahcir

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