Schäden können - ohne vorgängige Freigabe einer Offerte und Besichtigung durch die GVZG - behoben werden, wenn die Höhe des Gesamtschadens am betroffenen Gebäude CHF 10’000.-- nicht übersteigt. Der Handwerker kann unter diesen Voraussetzungen den Schaden umgehend beheben.
Achtung: Trotz dieser Vereinfachung muss in jedem Fall vorgängig eine Offerte beim Unternehmer eingeholt und eine Schadendokumentation (z.B. Fotos usw.) erstellt werden, welche mit der Rechnung zusammen der GVZG eingereicht werden muss. Offerten für die Behebung von Schäden über CHF 10’000.-- sind weiterhin durch die GVZG freizugeben. Bei Nichteinhaltung behält sich die GVZG allfällige Kürzungen vor. Auch in diesem Fall gelten die «Technischen Ausführungsbestimmungen zur Schadenabschätzung und - Abwicklung».
So gehen Sie im Schadenfall richtig vor:
Melden Sie den Schaden bitte online über unsere Homepage (Button SCHADEN MELDEN). Dort können Sie alle notwendigen Angaben ausfüllen und zusätzlich Fotos von der Schadensituation mitsenden.
Bitte beachten Sie, dass Mieter und Stockwerkeigentümer die Schadenmeldungen an Ihre zuständige Verwaltung melden, welche anschliessend direkt mit der Gebäudeversicherung Kontakt aufnimmt.
Wir danken Ihnen bestens für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.
Freundliche Grüsse
Gebäudeversicherung Zug