Aktuell

Grossereignis – korrektes Vorgehen

Unwetterschäden 11. und 12. Juli 2023.

Die Unwetter vom 11. und 12. Juli 2023 führten zu einer grossen Anzahl von Schadenmeldungen. Wie Sie korrekt in einem Schadenfall vorgehen, lesen Sie bitte hier.

So gehen Sie im Schadenfall richtig vor:

  • Erstellen Sie Fotos des Schadenereignisses und der Schäden.
  • Nehmen Sie ausser den nötigen Sofortmassnahmen keine Veränderungen vor, welche die Schadenabklärungen erschweren.
  • Bei funktionalen Mängeln bitten wir Sie, sich bei uns zu melden, um das weitere Vorgehen individuell zu besprechen.
  • Bringen Sie Notabdeckungen und Notabdichtungen an.
  • Pumpen Sie das Wasser ab und nehmen Sie die Grobreinigung vor.
  • Beginnen Sie mit Trocknungsarbeiten in geschlossenen Räumen.
  • Entsorgen Sie beschädigte Gebäudeteile und Einrichtungen erst nach der Schadenbeurteilung resp. Schadenbesichtigung durch die GVZG.
  • Holen Sie bei Unternehmern/Handwerkern Offerten ein und reichen Sie diese uns ein.
  • Orientieren Sie auch Ihre Privatversicherung (Hausrat-, Fahrhabeversicherung etc.).
  • Für Schadenereignisse gelten die bestehenden Regelungen, wie Sie insbesondere in den «Technischen Ausführungsbestimmungen zur Schadenabschätzung und - Abwicklung» beschrieben sind.(abrufbar unter: www.gvzg.ch ==> Downloads ==> Rechtsgrundlagen)
Falls Sie den Schaden noch nicht gemeldet haben:

Melden Sie den Schaden über unsere Homepage (Button «Schaden melden») via «online-Formular». 

Dort können Sie alle notwendigen Angaben ausfüllen und zusätzlich Fotos von der Schadensituation mitsenden. Alternativ ist eine Schaden-Meldung auch via Gratis-Telefon 0800 63 00 63 möglich.

Mieter & Stockwerkeigentümer:

Bitte beachten Sie, dass Mieter und Stockwerkeigentümer die Schadenmeldungen an Ihre zuständige Verwaltung melden, welche anschliessend direkt mit der Gebäudeversicherung Zug Kontakt aufnimmt.

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