Die Eigentümerschaft hat bei Feuerschäden keinen und bei Elementarschäden einen Selbstbehalt von 10% des Schadens, mindestens aber CHF 400 und höchstens CHF 4000 je Gebäude und Schadenereignis selbst zu tragen.

Feuerschäden, welche den Betrag von CHF 200 nicht übersteigen, werden nicht vergütet.