Nicht alle Schäden an einem Gebäude sind automatisch bei der Gebäudeversicherung Zug versichert. Versichert sind nur Schäden am Gebäude, welche auf ein Feuer oder ein Elementarereignis zurückzuführen sind.

Das Ereignis muss unvorhergesehen, von aussergewöhnlicher Heftigkeit und darf nicht auf eine fortdauernde Einwirkung zurückzuführen sein. Nicht versichert sind Schäden, die voraussehbar waren und deren Entstehung durch rechtzeitige, zumutbare Massnahmen hätten verhindert werden können.

Als solche gelten zum Beispiel:

  • Fehlerhafte Baukonstruktionen
  • Mangelhafter Gebäudeunterhalt

Bei nachfolgend aufgeführten Ereignissen handelt es sich nicht um Elementarereignisse, da die Ursache nicht auf ein solches zurückzuführen ist. Solche Ereignisse und daraus entstehende Schäden können freiwillig bei einer privaten Versicherung versichert werden:

  • Rückstau aus Sicker- oder Kanalisationsleitungen im Gebäude oder in unmittelbarer Gebäudeumgebung
  • Leitungsbruch innerhalb oder ausserhalb von Gebäuden und zugehörige Ortungs- und Freilegungskosten
  • Ausfliessen von Wasser oder anderen Flüssigkeiten aus
    z.B. Sanitärinstallationen, Heizungsanlagen und daran angeschlossenen Einrichtungen und Apparaten
  • Aufsteigendes Grundwasser
  • Wassereintritt durch undichte Arbeitsfugen, Bodenplatten oder Aussenwände von Gebäuden
  • Wassereintritt durch undichte Leitungseinführungen
  • Regen, Schnee- und Schmelzwasser im Innern des Gebäudes durch undichte Gebäude- oder Bauteile
  • Frostschäden an Leitungen oder Apparaten
  • Wassereintritt über Terrassen oder Balkone
  • Wassereintritt aufgrund von Regen durch offene oder geschlossene Türen oder Fenster
  • Wassereintritt durch Flach- oder Steildächer
  • Fehlerhafte Baukonstruktionen oder mangelhafter Gebäudeunterhalt

Diese Aufzählung ist nicht abschliessend.