Die Gebäudeversicherung Zug vergütet die Behebung von Schäden am Gebäude, die durch Feuer oder Elementarereignisse entstanden sind, sowie die dabei anfallenden Abbruch-, Räumungs- und Entsorgungskosten bis maximal 15% des Versicherungswertes.

Weiter vergütet die Gebäudeversicherung Schutzvorkehrungen, die der Schadenminderung dienen sowie Folgeschäden, die aufgrund der Schadensbekämpfung entstanden sind.

Die Vergütung richtet sich nach der vereinbarten Versicherungsart wie dem Neu-, Zeit- oder Abbruchwert.

Bei Schäden an unvollendeten Gebäude werden nur die zur Zeit des Ereignisses fest mit dem Gebäude verbauten Bauteile vergütet.