Geschädigte sind verpflichtet, mit geeigneten Massnahmen sofort zur Schadenminderung beizutragen. Mit diesen soll insbesondere verhindert werden, dass das Gebäude, die Umgebung und die Umwelt weiteren Schaden nehmen.

Wir bitten Sie, uns Schäden an Gebäuden umgehend und nach Möglichkeit mit dem Online-Schadenformular (siehe Schnellzugriff) zu melden. Sind Sie Stockwerkeigentümer oder Mieter, sind Schäden über die zuständige Verwaltung zu melden.

Betreten Sie das beschädigte Gebäude erst nach Rücksprache und Freigabe des Schadenplatzes durch die Feuerwehr oder die Polizei.

Allgemeine Vorkehrungen

  • Schutzmassnahmen von unbeschädigten Gebäudeteilen einleiten
  • Schaden mit Fotos dokumentieren
  • Schadenplatz nicht verändern, ausser für Schutzmassnahmen
  • Sofort mit Trocknungs- und Reinigungsarbeiten beginnen
  • Beschädigte Gebäudeteile erst nach Absprache mit unseren Schätzungsexperten entsorgen

Zusätzliche Vorkehrungen bei Sturm-, Hagel- und Überschwemmungsschäden

  • Schäden am Dach oder an der Gebäudehülle (Fenster und Türen) sofort beheben oder provisorische Abdeckung veranlassen
  • In geschlossenen Räumen zusätzlich Aufräum-, Reinigungs- und Trocknungsarbeiten und das Aufstellen von Entfeuchtungsgeräten veranlassen
  • Bodenabläufe, Dachrinnen und Schächte von Laub, Ästen und Hagel befreien, damit das Wasser wieder ungehindert ablaufen kann