Der Versicherungsschutz eines Gebäudes beginnt mit der Übergabe des Versicherungsantrags bzw. der Anmeldung.

Wird ein Gebäude abgebrochen oder erleidet es einen Totalschaden, endet der Versicherungsschutz automatisch. Wird das Gebäude neu aufgebaut, muss die Eigentümerschaft eine neue Bauzeitversicherung beantragen.