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Ein Eigenheimbesitzer zeigt einem Mitarbeiter der GVZG einen Schaden an der Hausfassade

Schadenfall melden

Ein Schaden am Gebäude kann passieren – schnelle Hilfe ist garantiert. Melden Sie den Schaden umgehend, sichern Sie das Gebäude gegen weitere Schäden und profitieren Sie von einer zügigen, unkomplizierten Schadenbearbeitung durch die Gebäudeversicherung Zug.

Schadenfall melden im Überblick

Es ist ein Schaden eingetreten?

Bei Feuer- oder Elementarschäden am Gebäude unterstützt Sie die Gebäudeversicherung Zug schnell und zuverlässig. Bitte melden Sie den Schaden sofort, bevor Sie mit der Reparatur beginnen. Nur so können wir die Kostenübernahme und eine schnelle Bearbeitung sicherstellen.

Telefonische Erreichbarkeit

Montag–Sonntag (inkl. Feiertage):
07.30–17.00 Uhr

Telefon:
0800 63 00 63

Massenereignisse

Nach Massenereignissen wie Stürmen oder Hagel werden oft viele Schäden gleichzeitig gemeldet. Damit wir Ihren Fall zügig bearbeiten können, empfehlen wir, den Schaden online zu melden.

Wenn möglich, fügen Sie Ihrer Meldung Fotos und eine Offerte für die Reparatur bei. Das erleichtert die Prüfung und beschleunigt die Abwicklung, sodass es nicht zu Verzögerungen kommt.

Vorgehen bei einem Schadenfall

Ist an Ihrem Gebäude ein Schaden entstanden? Melden Sie diesen so schnell wie möglich und unbedingt vor der Behebung. Nur so kann die Gebäudeversicherung Zug den Schaden prüfen und eine schnelle Entschädigung gewährleisten. Wird ein Schaden erst nach der Behebung gemeldet, kann das Entschädigungsbegehren ganz oder teilweise abgewiesen werden.

  • 01

    Dokumentieren

    Dokumentieren Sie den Schaden am besten mit Fotos.

  • 02

    Schaden melden

    Melden Sie den Schaden online oder telefonisch.

  • 03

    Sofortmassnahmen

    Treffen Sie Sofort- und Notmassnahmen, um den Schaden möglichst klein zu halten.

  • 04

    Originalzustand

    Verzichten Sie auf Veränderungen, welche die Schadenabklärung erschweren. Ausgenommen sind notwendige Sofortmassnahmen.

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Hinweis zur Versicherungsdeckung

Welche Schäden sind von der GVZG versichert?

Die Gebäudeversicherung Zug schützt Ihr Gebäude gegen Schäden durch Feuer, Elementarereignisse und in begrenztem Umfang Erdbeben.

Feuerschäden:

  • Feuer, Rauch oder Hitze
  • Blitzschlag
  • Explosion
  • Abstürzende oder notlandende Flugzeuge bzw. Teile davon

Elementarschäden:

  • Sturm und Hagel
  • Hochwasser und Überschwemmung
  • Lawinen, Schneedruck und Schneerutsch
  • Steinschlag, Felssturz und Erdrutsch

Erdbebenschäden:

  • Nicht regulärer Bestandteil der Gebäudeversicherung, aber limitierte Deckung über einen gemeinsamen Schadenpool mit anderen Gebäudeversicherungen
  • Maximal zweimal 2 Milliarden Franken pro Kalenderjahr
  • Entschädigt werden Schäden ab Stärke VII
  • Selbstbehalt: 10 % der Versicherungssumme, mindestens CHF 50’000 pro Gebäude

Welche Schäden sind von der GVZG NICHT versichert?

Schäden durch Leitungsbruch, Rückstau, Grundwasser oder undichte Konstruktionen sowie Schäden an Mobiliar, Garten oder Umgebung sind nicht durch die Gebäudeversicherung Zug versichert. Bitte melden Sie solche Schäden Ihrer privaten Gebäude- oder Hausratversicherung.

Für Schäden, die unter Ihre Haftpflichtversicherung fallen, kontaktieren Sie direkt Ihre persönliche Haftpflichtversicherung, um eine schnelle Bearbeitung zu gewährleisten.

Schadenmeldung für Stockwerkeigentümerschaften und Mietende: Wo melde ich meinen Schaden?

Wenn Sie zur Stockwerkeigentümerschaft gehören oder Mietende sind, melden Sie Schäden bitte sofort Ihrer Hausverwaltung oder der Eigentümerschaft. Nur so kann die Gebäudeversicherung Zug den Schaden schnell prüfen und die Kostenübernahme sicherstellen.

Eine frühzeitige Meldung ist wichtig: Notwendige Schutzmassnahmen können rechtzeitig ergriffen werden, und Ihre Entschädigungsansprüche bleiben vollständig gewahrt

Folgende Angaben sind für die Schadenregulierung wichtig:

  • Assekuranz- oder Policennummer

  • Gemeinde, Strasse und Hausnummer

  • Schadendatum

  • Kurzer Schadenbeschrieb mit Fotos und – sofern möglich – ungefährer Schadensumme

  • Telefonnummer einer Kontaktperson

Schadenfall abwickeln

Ist an Ihrem Gebäude ein Schaden entstanden? Melden Sie diesen so schnell wie möglich und unbedingt vor der Behebung. Nur so kann die Gebäudeversicherung Zug den Schaden prüfen und eine schnelle Entschädigung gewährleisten. Wird ein Schaden erst nach der Behebung gemeldet, kann das Entschädigungsbegehren ganz oder teilweise abgewiesen werden.

  • 01

    Kontaktaufnahme

    Nach erfolgter Schadenmeldung durch die Eigentümerschaft oder deren vertretungsberechtigte Person nimmt die zuständige Schadenfachperson mit der angegebenen Person Kontakt auf. Die Kontaktaufnahme kann schriftlich, per E-Mail oder telefonisch erfolgen.

  • 02

    Dokumentation

    Damit der Schaden durch die Schadenexpertin oder den Schadenexperten begutachtet werden kann, müssen folgende Informationen vorliegen: Schadenursache, Hergang, genaues Schadendatum. Die Gebäudeversicherung Zug behält sich vor, bei der Eigentümerin oder dem Eigentümer bzw. deren Vertreterin oder Vertreter zusätzliche Informationen oder Bildmaterial einzufordern. Auf Grundlage der vorliegenden Angaben und Beweismittel entscheidet die Schadenexpertin oder der Schadenexperte, ob eine Begehung vor Ort erforderlich ist.

  • 03

    Beurteilung

    Die Schadenexpertin oder der Schadenexperte informiert die Eigentümerschaft oder dessen Vertreter anhand der «Technischen Ausfühurungsbestimmungen zur Abgrenzung von Gebäuden- und Mobiliarversicherung» bzw. der «Technischen Ausführungsbestimmungen zur Schadenabschätzung und -Abwicklung» welche beschädigten Bauteile über die Gebäudeversicherung Zug versichert sind und wo eine Schadenübernahme teilweise oder vollständig ausgeschlossen wird.

  • 04

    Behebung

    Die notwendigen Massnahmen zur Schadenbehebung werden verbindlich festgestellt. Vor Beginn der Arbeiten holt die Eigentümerschaft entsprechende Offerten ein und leitet diese zur Prüfung und Freigabe an die Gebäudeversicherung Zug weiter. Werden während der Instandstellung zusätzliche, bisher nicht erfasste Schäden festgestellt, sind diese zwingend vor deren Behebung schriftlich bei der Gebäudeversicherung Zug anzumelden und durch die Schadenexpertin oder den Schadenexperten freizugeben. Liegen marktkonforme Preise vor, gibt die zuständige Fachperson die Offerten zur Ausführung frei.

  • 05

    Auftragsvergabe

    Auftraggebende für sämtliche erforderlichen Arbeiten zur Schadenbehebung ist ausschliesslich die Eigentümerschaft oder eine vertretende Person. Alle Rechnungen sind direkt durch die Eigentümerschaft oder dessen vertretende Person an das Unternehmen zu begleichen.

  • 06

    Schadensvergütung

    Nach der Behebung des Schadens sind der Gebäudeversicherung Zug Kopien sämtlicher Rechnungen sowie die Bankverbindung (IBAN mit Angaben des Begünstigten), einzureichen. Auf dieser Grundlage erstellt die Gebäudeversicherung Zug eine Schadenabrechnung und überweist den Betrag auf das angegebene Konto. Bei grösseren Schadenfällen können auch Teilzahlungen durch die Gebäudeversicherung Zug geleistet werden.

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Sofortmassnahmen ergreifen

Bei einem Gebäudeschaden ist es wichtig, sofort zu handeln, um weitere Schäden zu vermeiden.

  • Schaden melden:
    Melden Sie den Schaden umgehend über das Online-Formular der Gebäudeversicherung Zug. Wenn Sie Stockwerkeigentümerin oder Stockwerkeigentümer oder Mieterin oder Mieter sind, erfolgt die Meldung über Ihre Verwaltung.
  • Sicherheit beachten:
    Betreten Sie das beschädigte Gebäude erst nach Freigabe durch Feuerwehr oder Polizei.
  • Schutzmassnahmen treffen:
    Ergreifen Sie, wenn möglich, einfache Sofortmassnahmen (z. B. Wasser abstellen, Abdeckung von beschädigten Stellen), um zusätzliche Schäden zu verhindern.

Allgemeine Vorkehrungen

  • Schutzmassnahmen von unbeschädigten Gebäudeteilen einleiten

  • Schaden mit Fotos dokumentieren

  • Schadenplatz nicht verändern, ausser für Schutzmassnahmen

  • Sofort mit Trocknungs- und Reinigungsarbeiten beginnen

  • Beschädigte Gebäudeteile erst nach Absprache mit unseren Schätzungsexperten entsorgen

Allgemeine Vorkehrungen

  • Schäden am Dach oder an der Gebäudehülle (Fenster und Türen) sofort beheben oder provisorische Abdeckung veranlassen

  • In geschlossenen Räumen zusätzlich Aufräum-, Reinigungs- und Trocknungsarbeiten und das Aufstellen von Entfeuchtungsgeräten veranlassen

  • Bodenabläufe, Dachrinnen und Schächte von Laub, Ästen und Hagel befreien, damit das Wasser wieder ungehindert ablaufen kann