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GVZG-MItarbeiter und Eigenheimbesitzer blicken aus dem Dachfenster aufs Dach und beurteilen den Schaden

Prävention Naturgefahren

Stürme, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmungen: Naturgefahren können in kurzer Zeit grosse Schäden an Gebäuden verursachen. Die GVZG setzt deshalb auf Prävention statt nur auf Schadensbehebung. Denn wer Risiken frühzeitig kennt und gezielt Massnahmen ergreift, kann Schäden verhindern oder zumindest stark reduzieren.

Prävention Naturgefahren im Überblick

Wie schütze ich mein Gebäude vor Naturgefahren?

Der beste Schutz beginnt mit dem Erkennen der Risiken.

  • Prüfen Sie mit der Gefahrenkarte Kanton Zug, ob Ihr Gebäude in einem Gefährdungsgebiet liegt.
  • Setzen Sie auf bauliche und technische Schutzmassnahmen, die genau auf Ihr Haus abgestimmt sind.
  • Nutzen Sie das interaktive Tool «Schutz vor Naturgefahren», das Bauherrschaften, Architekten und Fachplanern konkrete Anleitungen liefert.

Nur wer weiss, welchen Gefahren ein Gebäude ausgesetzt ist, kann sich wirksam schützen.

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Gefahrenkarten im Kanton Zug

Die Gefahrenkarten zeigen, welche Gebiete besonders durch Naturgefahren bedroht sind – zum Beispiel durch:

  • Hochwasser
  • Lawinen
  • Rutschungen
  • Steinschlag und Murgänge

Basierend auf dem Bundesgesetz über den Wasserbau und den Wald sind die Kantone verpflichtet, Gefahrenkarten für Hochwasser, Lawinen, Rutschungen sowie Sturzprozesse zu erstellen und diese bei raumwirksamen Tätigkeiten zu berücksichtigen. Das kantonale Amt für Wald und Naturgefahren koordiniert und regelt die Erstellung und Revision der Gefahrenkarten.

Wenn der Schaden eingetreten ist

Sollte es trotz aller Vorsorge zu einem Schaden kommen, ist eine schnelle und vollständige Schadenmeldung entscheidend.

  • Melden Sie den Schaden umgehend bei der Gebäudeversicherung Zug.
  • Reichen Sie alle relevanten Informationen, Unterlagen und Fotos ein.
  • Nach Prüfung der Unterlagen wird die Auszahlung gemäss den gesetzlichen Vorgaben und den Versicherungsbedingungen veranlasst.

So stellen Sie sicher, dass Ihr Anspruch ohne Verzögerungen bearbeitet wird.

Rechtsgrundlagen

Mit der Überarbeitung des Gesetzes über den Feuerschutz (FSG) sowie des Reglements zum Feuerschutzgesetz wurden die rechtlichen Grundlagen für die Prävention im Elementarschadenbereich geschaffen (Elementarschadenprävention ESP).

Die Gebäudeversicherung Zug kann auf dieser Grundlagen Beiträge an wirkungsvolle und effiziente Schutzmassnahmen leisten, um bestehende Gebäude besser gegen Naturgefahren zu sichern. Die Details sind in den «Richtlinien der GVZG zur Vergabe von ESP-Beiträgen» festgelegt.

Voraussetzungen für Beitragsleistungenen

Gebäude, bei denen mit verhältnismässigem Aufwand das Schadenpotential verringert werden kann, sollen möglichst sicher gegen Elementarschäden geschützt werden.

Die Gebäudeversicherung Zug unterstützt Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, welche ihr bestehendes Gebäude freiwillig mit Schutzvorrichtungen und baulichen Massnahmen vor Elementarschäden schützen, mit kostenlosen Beratungen und/oder Beiträgen. Grundlage dazu bilden die Richtlinien der Gebäudeversicherung zur Vergabe von ESP-Beiträgen. Die GVZG bezahlt an beitragsberechtigte Massnahmen unter Einhaltung ihres jährlichen Budgets einen Beitrag von 20 – 40 % der anrechenbaren Kosten, maximal aber 2 % des Versicherungswertes.