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Prämien und Schätzung

Jedes Gebäude im Kanton Zug erhält eine individuell berechnete Versicherungsprämie. Die Höhe der Prämie richtet sich nach dem Gebäudevolumen, dem Risikoprofil und weiteren relevanten Faktoren. So wird sichergestellt, dass die Kosten fair und transparent verteilt sind.

Prämien und Schätzung im Überblick

Die Versicherungsprämie

Die GVZG stellt die Prämie einmal pro Jahr in Rechnung. Sie wird anhand des aktuellen Versicherungswerts berechnet. Derzeit liegt die Prämie bei 60 Rappen pro 1’000 Franken Versicherungswert.

Anpassungen der Prämie:

  • Ändert sich der Versicherungswert, der Prämiensatz oder besteht die Versicherung nur für einen Teil des Jahres, wird die Prämie anteilsmässig berechnet.
  • Im Schadenfall wird die Prämie für das laufende Jahr nicht zurückerstattet.

Besonderheiten bei Eigentümerwechsel:

  • Wer zu Beginn des Jahres Eigentümer eines Gebäudes ist, zahlt die Prämie für das ganze Jahr.
  • Bei einem Eigentumswechsel während des Jahres erfolgt keine Rückvergütung und die Aufteilung der Kosten muss zwischen den beteiligten Parteien geregelt werden.

Steuern und Gebühren:

  • Die Versicherungsprämie unterliegt nicht der Mehrwertsteuer.
  • Auf dem Versicherungsteil wird eine Stempelsteuer des Bundes erhoben, der Präventionsanteil ist stempelsteuerfrei.

Prämie während der Bauzeit:

  • Für Neubauten oder wertvermehrende Bauprojekte wird die Bauzeit-Prämie auf Basis des ermittelten Versicherungswertes oder Mehrwertes festgelegt.
  • Sie beträgt 50 % der Grundprämie und wird anteilsmässig zusammen mit der Grundprämie erhoben.

Sie haben eine Frage?

Vielleicht finden Sie die Antwort in unserem FAQ. Und sonst helfen Ihnen unsere Kontaktpersonen und Mitarbeitenden der Gebäudeversicherung Zug weiter.

Schätzung

Die Gebäudeschätzung wird direkt vor Ort durch eine oder mehrere Schätzungsexpertinnen und Schätzungsexperten der Gebäudeversicherung Zug (GVZG) durchgeführt. Dabei muss die Eigentümerin oder der Eigentümer oder eine bevollmächtigte Person anwesend sein, um Informationen zum Gebäude und zu allfälligen Umbauten zu geben.

Bestimmte Fälle erfordern jedoch keine Schätzung vor Ort: Wertsteigernde An-, Aus- oder Umbauten, Investitionen sowie Gebäude, die nicht obligatorisch versichert sind oder einen niedrigen Versicherungswert haben, können auch ohne persönliche Besichtigung direkt in die Versicherung aufgenommen werden.

Diese Vorgehensweise stellt sicher, dass der Versicherungswert korrekt ermittelt wird und die Prämienberechnung fair und transparent erfolgt.

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