Darf ich einen Schaden am Gebäude sofort reparieren lassen? Bei nicht versicherte Schadenereignisse wie Glasbruch, Schimmel, Marder- und Insektenschäden, Vandalismus etc. werden die Geschädigten oftmals vom Privatversicherer wie auch von Handwerkern an die Gebäudeversicherung Zug verwiesen. Bezahlt die Gebäudeversicherung den Einsatz von privaten oder gemieteten Trocknungsgeräten? Werden Arbeiten von Reinigungsunternehmen bezahlt? Sonnstoren und vorgelagerte Sonnenmarkisen sind gemäss den Abgrenzungsrichtlinien ein versicherter Bestandteil des Gebäudes. Warum werden diese bei Sturm nicht bezahlt? Gibt die Gebäudeversicherung auf Anfrage der Steuerverwaltung den Versicherungswert bekannt? Vergütet die Gebäudeversicherung Zug einen Wasserschaden, der durch einen verstopften Ablauf oder eine undichte Stelle im Mauerwerk entstanden ist? Welche Wasserschäden werden von der Gebäudeversicherung Zug übernommen, welche nicht? Wann wird die Grundstückgewinnsteuer für das Gebäude durch die Gebäudeversicherung Zug berechnet?