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Brandverhütung auf Baustellen

Wegen Nachlässigkeit kommt es in der Schweiz mindestens täglich zu einem Brand auf einer Baustelle. Es entstehen nicht nur beträchtliche Sachschäden, sondern der Bau wird verzögert, und die Kosten steigen. Nicht selten werden auch Personen gefährdet oder kommen gar zu Schaden. Die Ursachen für Brände sind vielfältig. Eine falsch entsorgte Zigarette, Funkenflug oder auch ein Leuchtmittel, das zu nah an brennbarem Material aufgestellt wurde, kann einen Brand auslösen. Und ein Baustellenbrand kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Da jede Bauherrin und jeder Bauherr an einem sicheren und reibungslos ablaufenden Bauvorhaben interessiert ist, sollten Vorkehrungen getroffen werden.

Die Kantonalen Gebäudeversicherungen und die Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) haben sich zum Ziel gesetzt, alle am Bau Beteiligten für das Thema zu sensibilisieren. Sie hat deshalb zusammen mit Vertreter/innen namhafter Verbände und Firmen ein Merkblatt und dazugehörige Checklisten herausgegeben.

Die Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen VKF entwickelte das
Brandschutzmerkblatt «Brandverhütung auf Baustellen» inkl. Checklisten als praktisches Hilfsmittel. Das Merkblatt zeigt die Risiken auf und schlägt einfache Massnahmen vor, mit denen diese Risiken minimiert werden können. Falls trotz Schutzmassnahmen ein Brand entsteht, hilft die ausgefüllte Checkliste aufzuzeigen, dass die nach den Umständen gebotenen Brandverhütungsmassnahmen getroffen worden sind.

Eine speziell konzipierte Checkliste für die Bauherrschaft unterstützt Sie bei der Brandverhütung. Die korrekte Anwendung der Checklistentipps verhindert Schäden. Falls gleichwohl ein Brand entsteht, hilft die ausgefüllte Checkliste aufzuzeigen, dass Sie die nach den Umständen gebotenen Brandverhütungsmassnahmen getroffen haben. Die dokumentierten Massnahmen können sich somit entlastend auf den Ausgang eines allfälligen straf- und zivilrechtlichen Verfahrens auswirken.

Die Checkliste «Bauherrschaft» kann im Shop auf der Webseite der Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen (VKG) bestellt werden. Sie ist beidseitig laminiert und daher wasserabweisend und reissfest.

Bild Quelle: Kantonspolizei Zug

www.vkg.ch/baustellen

 

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