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Ein Mitarbeiter der GVZG kontrolliert ein Cheminée

Kaminfegedienst

Im Kanton Zug sind Eigentümerinnen und Eigentümer verpflichtet, ihre Feuerungsanlagen regelmässig durch eine Kaminfegerin oder einen Kaminfeger kontrollieren und reinigen zu lassen. Diese Massnahme erhöht die Sicherheit, verbessert die Energieeffizienz und trägt aktiv zum Umweltschutz bei.

Kaminfegedienst im Überblick

Warum der Kaminfegedienst wichtig ist

Eine regelmässige Kontrolle und Reinigung Ihrer Anlage durch den Kaminfegedienst bringt zahlreiche Vorteile:

  • Brände werden zuverlässig verhindert
  • Die Betriebssicherheit bleibt gewährleistet
  • Störungsfälle wie Kaminbrände oder Kohlenmonoxidvergiftungen werden reduziert
  • Die Lebensdauer der Anlage verlängert sich
  • Die Energie wird effizient genutzt und Heizkosten werden gesenkt
  • Ein aktiver Beitrag zum Umweltschutz wird geleistet

Pflichten der Eigentümerinnen und Eigentümer

Als Eigentümerin oder Eigentümer bzw. Nutzerin oder Nutzer sind Sie verpflichtet, die regelmässige Kontrolle und Reinigung Ihrer Feuerungsanlage sicherzustellen.

Beauftragen Sie dafür eine von der GVZG bewilligte Kaminfegerin oder einen Kaminfeger. Für gasbetriebene Anlagen gilt zusätzlich: Sie müssen einmal jährlich durch ein Fachunternehmen gewartet werden. In diesem Fall prüft die Kaminfegerin oder der Kaminfeger nur die Abgasanlage.

Pflichten der Kaminfegerinnen und Kaminfeger

Kaminfegerinnen und Kaminfeger melden festgestellte Mängel oder feuergefährliche Anlagen sofort der Eigentümerin oder dem Eigentümer.

Bei akuter Gefahr oder unmittelbarer Brandgefahr müssen sie den Schaden zusätzlich der Gebäudeversicherung Zug melden.

Finden Sie Ihren zertifizierten Kaminfeger

Registrierte Kaminfegerbetriebe im Kanton Zug

Im Kanton Zug dürfen nur zertifizierte und von der Gebäudeversicherung Zug anerkannte Kaminfegerbetriebe den offiziellen Kaminfegerdienst ausführen. Diese Zertifizierung stellt sicher, dass:

  • alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werd en,
  • hohe Qualitätsstandards garantiert sind,
  • Eigentümerinnen und Eigentümer einen sicheren und zuverlässigen Service erhalten.

Fachpersonen, die im Kanton Zug tätig sein möchten, können sich bei der GVZG registrieren lassen. So wird ein sauberes, sicheres und rechtskonformes Arbeiten gewährleistet.

Gesetzliche Vorgaben im Kanton Zug

Im Kanton Zug dürfen Kaminfegearbeiten nur von zugelassenen und zertifizierten Kaminfegerbetrieben ausgeführt werden. Die GVZG ist im Kanton Zug die Brandschutzbehörde und für die Zulassung und Aufsicht der Kaminfegerinnen und Kaminfeger zuständig.

Nur wer die entsprechende Ausbildung abgeschlossen und registriert ist, darf als verantwortliche Kaminfegerin oder als verantwortlicher Kaminfeger im Kanton Zug tätig sein.

Nützliche Links, Formulare und Dokumente

Feusuisse Verband für Wohraumfeuerungen, Plattenbeläge und Abgassysteme