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Prävention Feuer
Kaminfegedienst
Im Kanton Zug sind Eigentümerinnen und Eigentümer verpflichtet, ihre Feuerungsanlagen regelmässig durch eine Kaminfegerin oder einen Kaminfeger kontrollieren und reinigen zu lassen. Diese Massnahme erhöht die Sicherheit, verbessert die Energieeffizienz und trägt aktiv zum Umweltschutz bei.
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Kaminfegedienst
Kaminfegedienst im Überblick
Eine regelmässige Kontrolle und Reinigung Ihrer Anlage durch den Kaminfegedienst bringt zahlreiche Vorteile:
Als Eigentümerin oder Eigentümer bzw. Nutzerin oder Nutzer sind Sie verpflichtet, die regelmässige Kontrolle und Reinigung Ihrer Feuerungsanlage sicherzustellen.
Beauftragen Sie dafür eine von der GVZG bewilligte Kaminfegerin oder einen Kaminfeger. Für gasbetriebene Anlagen gilt zusätzlich: Sie müssen einmal jährlich durch ein Fachunternehmen gewartet werden. In diesem Fall prüft die Kaminfegerin oder der Kaminfeger nur die Abgasanlage.
Kaminfegerinnen und Kaminfeger melden festgestellte Mängel oder feuergefährliche Anlagen sofort der Eigentümerin oder dem Eigentümer.
Bei akuter Gefahr oder unmittelbarer Brandgefahr müssen sie den Schaden zusätzlich der Gebäudeversicherung Zug melden.
Im Kanton Zug dürfen nur zertifizierte und von der Gebäudeversicherung Zug anerkannte Kaminfegerbetriebe den offiziellen Kaminfegerdienst ausführen. Diese Zertifizierung stellt sicher, dass:
Fachpersonen, die im Kanton Zug tätig sein möchten, können sich bei der GVZG registrieren lassen. So wird ein sauberes, sicheres und rechtskonformes Arbeiten gewährleistet.
Im Kanton Zug dürfen Kaminfegearbeiten nur von zugelassenen und zertifizierten Kaminfegerbetrieben ausgeführt werden. Die GVZG ist im Kanton Zug die Brandschutzbehörde und für die Zulassung und Aufsicht der Kaminfegerinnen und Kaminfeger zuständig.
Nur wer die entsprechende Ausbildung abgeschlossen und registriert ist, darf als verantwortliche Kaminfegerin oder als verantwortlicher Kaminfeger im Kanton Zug tätig sein.
Ihr Ansprechpartner
Leiter Prävention / Brandschutzexperte VKF