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Nahaufnahme eines Blitzschutzs auf dem Dach

Blitzschutz

In der Schweiz schlagen jährlich über 200'000 Blitze ein. Die enormen Blitzspannungen können brennbare Materialien in Gebäuden oder Gegenstände in Brand setzen. Mit einem wirksamen Blitzschutzsystem lassen sich Personen, Gebäude und elektrische Geräte zuverlässig schützen.

Blitzschutz im Überblick

Blitzschutz: Schutz für Menschen und Gebäude

Hohe Bäume, Freileitungen oder nahe Gewässer bieten keinen sicheren Schutz vor Blitzschlägen. Ein Blitzschutzsystem hingegen verhindert grössere Schäden und schützt Leben.

  • Äusserer Blitzschutz:
    Fängt den Blitzstrom auf und leitet ihn kontrolliert in die Erde ab, sodass Brände vermieden werden.
  • Innerer Blitzschutz:
    Schützt elektrische und elektronische Geräte vor Überspannungsschäden.

Ein vollständiges Blitzschutzsystem kombiniert beide Schutzarten und sorgt für maximale Sicherheit.

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Blitzschutzsysteme: Pflicht und Sicherheit

Blitzschutzsysteme sind nicht nur sinnvoll, sondern gemäss den Brandschutzrichtlinien der VKF über Blitzschutzsysteme in bestimmten Gebäuden gesetzlich vorgeschrieben:

  • Räume mit grosser Personenbelegung wie Theater, Kinos, Mehrzweck- oder Sporthallen, Schulen, Kirchen und Verkaufsgeschäfte
  • Beherbergungsbetriebe
  • Hochhäuser
  • Industrie- und Gewerbebauten mit gefährdeten Bereichen
  • Landwirtschaftsbauten ab 3000 m³
  • exponiert stehende Bauten

Zu einem vollständigen Blitzschutzsystem gehören Einrichtungen des äusseren und inneren Blitzschutzes. Der äussere Blitzschutz umfasst alle Einrichtungen zum Auffangen und Ableiten des Blitzstromes in die Erdungsanlage. Während der äussere Blitzschutz vorrangig die Brandgefahr beseitigt, werden durch Massnahmen des inneren Blitzschutzes (Potenzialausgleich, Überspannungsschutzgeräte) die Auswirkungen des Blitzstromes und seiner magnetischen Felder auf Personen und elektrische oder elektronische Geräte begrenzt.

Projektplanung und Abnahmekontrolle

Vor der Installation eines Blitzschutzsystems muss das Projekt auf Verlangen der Brandschutzbehörde genehmigt werden. Der Errichter überprüft die Anlage auf korrekte Ausführung, insbesondere:

  • Erdungen vor der Dacheindeckung
  • Fundamenterder vor dem Einbetonieren

Auch bei wesentlichen Erweiterungen, Änderungen bestehender Systeme oder nach einem Blitzschlag ist eine Kontrolle erforderlich. Nach Fertigstellung meldet der Hersteller die abnahmebereite Anlage der zuständigen Behörde. Eine Dokumentation über neu errichtete Blitzschutzsysteme kann von der Branschutzbehörde ebenfalls verlangt werden.

Regelmässige Kontrolle für den Ernstfall

Vorgeschriebene Blitzschutzsysteme müssen alle 10 Jahre oder nach einem Blitzeinschlag von einer anerkannten Kontrollfirma überprüft werden. Auch bei freiwilligen Blitzschutzanlagen empfehlen wir eine periodische Überprüfung oder nach Eintreten eines Blitzeinschlags. Unsere Fachleute können zusätzliche Kontrollen durchführen, um Sicherheit und Funktionstüchtigkeit sicherzustellen.

Blitzschutz

TV-Interview um Thema Blitzschutz