Durchschnittliches Schadenjahr
Die
Gebäudeversicherung Zug (GVZG) blickt auf ein durchschnittliches Schadenjahr 2022
zurück. Nach dem Rekord-Schadenjahr von 2021 war das eine willkommene
Entlastung, welche es ermöglichte, die Weiterbearbeitung der Massenereignisse
2021 voran zu treiben. Der überwiegende Teil der Elementarschadenfälle aus dem
2021 werden im Verlaufe von 2023 erledigt werden. Somit wird das 11-fache
anzahlmässige Schadenvolumen aus dem 2021 innerhalb von zwei Jahren abgearbeitet sein.
Eine grossartige Leistung aller daran beteiligter Mitarbeiter:innen.
Gesamthaft wurden bis
Ende 2022 201 Elementarschäden (Vorjahr: 8’257) mit einer Gesamtschadensumme
von rund 0.46 Mio. Franken (Vorjahr: 90.05 Mio.) gemeldet. Die Anzahl der Feuerschäden nahm zwar ab (89; Vorjahr: 171). Diese führten jedoch zu einer deutlich höheren Gesamtschadensumme
von CHF 5.78 Mio. Franken (Vorjahr 1.97 Mio.), was vor allem in der hohen Anzahl
von indirekten Blitzeinschlägen begründet ist. Insgesamt, über beide Bereiche
«Elementar» und «Feuer», wurden bei der GVZG für das Jahr 2022 somit 290 Schadenmeldungen
eingereicht (Vorjahr: 8’428).
Trotz des gegenüber
2021 markanten Rückgangs von Elementarschäden ist weiterhin mit einem schweizweit
steigenden Trend von Elementarschäden zu rechnen. Vor diesem Hintergrund und im
Sinne einer gewissen Vorreiterrolle hat sich die Geschäftsleitung daher entschieden,
der «Nachhaltigkeits-Charta» Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen (VKG)
beizutreten. Mit dieser werden durch wirkungsvolle Massnahmen Ziele der
ökonomischen, ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit verfolgt.
Teilrevision Feuerschutzgesetz (FSG)
In enger
Zusammenarbeit mit der Sicherheitsdirektion des Kantons Zug konnten die
umfangreichen Arbeiten betreffend die anstehende Teilrevision des
Feuerschutzgesetzes (FSG) erfolgreich abgeschlossen werden. Mit der
Inkraftsetzung des teilrevidierten Feuerschutzgesetzes (FSG) per 1. Januar 2023
hat die GVZG eine stark verbesserte Grundlage, um im Präventionsbereich aktiver
tätig zu werden. Zudem wurden die Entscheidungskompetenzen von technischen
Belangen, welche bisher beim Regierungsrat waren, neu auf den Verwaltungsrat
übertragen. Neben der gesetzlichen Ausgangslage hat die GVZG in den letzten
Jahren zusammen mit Experten ein neues und einheitliches Risikomodell
entwickelt, mit welchem sämtliche Gebäude im Kanton in verschiedene
Risikoklassen eingeteilt werden können. Damit kann unsere Präventionsarbeit verstärkt
fokussiert werden.
Immobilien-Projekte
Die geplante Sanierung
und Erweiterung auf dem Grundstück des früheren Geschäftssitzes an der
Poststrasse 10, Zug, erfordert zusätzliche und umfangreiche Vorabklärungen. Dafür
wird noch einige Zeit benötigt.
Die seit längerem geplante
Arealbebauung «Gartenstadt» in der Stadt Zug ist nach wie vor in Beschwerdeverfahren
bei den zuständigen Instanzen hängig. Wir sind optimistisch, dass die Baubewilligungen
bald rechtskräftig werden können. Gleichzeitig bedauert es die GVZG, dass in
Zeiten von drohendem Energiemangel und Klimawandel aufgrund der hängigen
Beschwerdeverfahren auch die Realisierung einer umweltfreundlichen Energielösung
mittels «Circulago» nach wie vor blockiert ist.