Grundlagen und Grundsätze

Die Gebäudeversicherung Zug versichert alle Gebäude im Kanton Zug obligatorisch gegen Feuer- und Elementarschäden und und ist im Auftrag des Kantons Zug zuständig für die Belange des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes.

Rechtsform
Die Gebäudeversicherung Zug ist eine selbständige Anstalt des öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit und Sitz in Zug.

Rechtsgrundlagen
Grundlage für die Tätigkeiten der Gebäudeversicherung Zug sind das Gesetz über die Gebäudeversicherung (BGS 722.11), das Gesetz über den Feuerschutz (BGS 722.21) sowie die dazugehörigen Verordnungen, Technischen Ausführungsbestimmungen, Reglemente und Weisungen.

Aufsicht, Genehmigung und Kenntnisnahme
Der Regierungsrat übt die Aufsicht über die Gebäudeversicherung Zug aus. Die Jahresrechnung und der Geschäftsbericht werden vom Regierungsrat genehmigt und vom Kantonsrat zur Kenntnis genommen.

Verwaltungsrat
Der Verwaltungsrat bestimmt die strategische Ausrichtung der Gebäudeversicherung Zug, nimmt die Gesamtleitung wahr, überwacht den Geschäftsbetrieb und richtet ein Internes Kontrollsystem ein. Er schliesst Vereinbarungen aller Art ab, welche den Zweck und die Sicherheit der Gebäudeversicherung Zug fördern und unterstützen. Weiter erlässt er technische Ausführungsbestimmungen, insbesondere zur Ermittlung der Versicherungswerte, zur Schadenabschätzung sowie zur Abgrenzung von Gebäude- und Mobiliarversicherung. Der Verwaltungsrat sorgt für die finanzielle Stabilität, legt die Höhe der Prämien aufgrund versicherungstechnischer Prüfungen fest und erlässt ein Reglement für die Anlagebereiche. Er genehmigt das Budget und verabschiedet zuhanden des Regierungsrats den Geschäftsbericht, die Jahresrechnung sowie ein Reglement betreffend Einstufung von Angestellten der Gebäudeversicherung Zug in Gehaltsklassen und Funktionsgruppen sowie Ausrichtung besonderer Entschädigungen gemäss Personalgesetz (BGS 154.21). Er unterbreitet dem Regierungsrat Vorschläge für die Ernennung der Geschäftsleitung und der Revisionsstelle. Zudem legt der Verwaltungsrat die Zeichnungs- und Anweisungsberechtigung fest. Schliesslich nimmt er die ihm vom Gesetz über den Feuerschutz zugewiesenen Aufgaben im Bereich des Brandschutzes wahr.

Revisionsstelle
Der Regierungsrat wählte auf Antrag des Verwaltungsrates das Unternehmen Balmer-Etienne AG, Luzern, als Revisionsstelle für die Geschäftsjahre 2018, 2019 und 2020. Seit Inkrafttreten des neuen Gebäudeversicherungsgesetzes per 1. Januar 2018 untersteht die Gebäudeversicherung Zug nicht länger dem Finanzhaushaltgesetz des Kantons Zug.

Einsprache- und Beschwerdeinstanz
Gegen Verfügungen der Gebäudeversicherung Zug kann beim Verwaltungsrat Einsprache erhoben werden. Gegen Einspracheentscheide des Verwaltungsrates der Gebäudeversicherung Zug kann beim Verwaltungsgericht Beschwerde erhoben werden.

 

Geschäftsbericht
2020

Grundlagen und Grundsätze

Geschäftsleitung
Die Geschäftsleitung der Gebäudeversicherung Zug besteht aus dem Direktor, dem Leiter Stab – Zentrale Dienste und den Leitern der Abteilungen Versicherung, Brandschutz, Feuerwehr und Finanzen. Die Geschäftsleitung vertritt die Gebäudeversicherung Zug nach aussen und ist für alle Geschäfte zuständig, die keinem anderen Organ übertragen sind.

Finanzielle Mittel
Die Gebäudeversicherung Zug finanziert ihre Leistungen aus den Prämien der Versicherten, aus Kapitalerträgen und Abgaben. Sie besitzt kein gewinn- und stimmberechtigtes Kapital. Die Gebäudeversicherung Zug verfügt weder über ein Dotationskapital noch beansprucht sie eine Staatsgarantie. Für Verbindlichkeiten haftet sie ausschliesslich mit ihrem Vermögen.

Rechnungslegung
Die Gebäudeversicherung Zug erstellt ihre Jahresrechnung in Übereinstimmung mit den Fachempfehlungen von Swiss GAAP FER im Allgemeinen und den Empfehlungen für Gebäudeversicherungen gemäss GAAP FER 41 im Besonderen.

Informationspolitik
Die Gebäudeversicherung Zug betreibt eine offene und transparente Informationspolitik mittels Geschäftsbericht, Internet und Medienmitteilungen.

Risikomanagement und Internes Kontrollsystem
Risiken zu managen und risikobasiert angemessene Kontrollen durchzuführen ist eine kontinuierliche Aufgabe auf allen Stufen der Gebäudeversicherung Zug. Die Ausgestaltung des Risikomanagements und der Internen Kontrolle sowie die Überprüfung von deren Umsetzung sind Aufgaben des Verwaltungsrates. Die Geschäftsleitung setzt die Vorgaben um.

Als zusätzliches Instrument gewährleistet die externe Revision eine unabhängige Überprüfung des Risikomanagement- und Kontrollsystems und weist den Verwaltungsrat auf allfällige Lücken in den Vorgaben oder der Umsetzung hin.

 

Geschäftsbericht
2020

Gemeinschaftsorganisationen

VKG – Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen
Die Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen (VKG) bezweckt die strategische Koordination und die Interessenvertretung der Gemeinschaftsorganisationen der Gebäudeversicherungen sowie von deren Mitgliedern. Die Zusammenarbeit erfolgt strukturiert nach den drei Kernaufgaben «Prävention», «Intervention» und «Versicherung».

Mit der Einbindung der Politik und anderer Interessengruppen werden die Gemeinschaftsorganisationen gestärkt. Als Branchenverband vertritt die VKG die Interessen der Kantonalen Gebäudeversicherungen (KGV) national und über die Landesgrenzen hinaus. Die KGV erfahren einen Mehrwert, indem unter anderem die Kommunikation gegen innen und aussen aufeinander abgestimmt wird. Die VKG schafft innerhalb der Gebäudeversicherungslandschaft eine gemeinsame Identität.

VKF – Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen
Die Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) unterstützt ihre Mitglieder im Bereich Prävention. Das Angebot umfasst sowohl den Brandschutz als auch die Naturgefahrenprävention. In beiden Bereichen bildet die VKF Fachpersonen aus. Sie ist insbesondere Trägerin der Prüfungen Brandschutzfachmann/-frau mit eidgenössischem Fachausweis sowie Brandschutzexpertin/Brandschutzexperte mit eidgenössischem Diplom. Die VKF entwickelt im Auftrag der Kantonalen Gebäudeversicherungen Instrumente zur Minimierung von Personen- und Gebäudeschäden. Beim Brandschutz sind dies die schweizweit verbindlichen Brandschutzvorschriften sowie das Brandschutzregister. Die Online-Plattform www.schutz-vor-naturgefahren.ch hilft ihrerseits beim Vorbeugen in der Elementarschadenprävention.

IRV – Interkantonaler Rückversicherungsverband
Der Interkantonale Rückversicherungsverband (IRV) stellt den Kantonalen Gebäudeversicherungen (KGV) Produkte und Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Risikomanagement und dem Risikotransfer bereit. Sie ist die Versicherung der KGV. Die Rückversicherung des IRV deckt Grossrisiken ab und gleicht für die einzelnen KGV Schwankungen im langfristigen Schadenverlauf aus. Das einzigartige Solidarsystem garantiert einen effizienten Risikoausgleich unter den Beteiligten.

SPE – Schweizerischer Pool für Erdbebendeckung
Der Schweizerische Pool für Erdbebendeckung stellt im Fall eines Erdbebens pro Kalenderjahr maximal zwei Mal zwei Milliarden Schweizer Franken zur Verfügung. Dadurch haben die betroffenen Kantonalen Gebäudeversicherungen die Möglichkeit, bei heftigen Ereignissen zumindest einen Teil der Schäden zu begleichen und damit die betroffenen Gebäudeeigentümer zu unterstützen. Dieser Schutz ist allerdings bei einem schwereren Beben kaum ausreichend.

Präventionsstiftung der Kantonalen Gebäudeversicherungen
Die Präventionsstiftung der Kantonalen Gebäudeversicherungen (KGV) fördert Projekte angewandter Forschung. Sie unterstützt dadurch die langfristigen, strategischen Ziele der KGV. In deren Auftrag initiiert sie regelmässig Ausschreibungen in den Bereichen Prävention, Schaden- und Risikoanalyse, Entwicklung und Bewertung von Schutzmassnahmen sowie Kommunikation. Die Projektförderung bezieht sich ausschliesslich auf Naturgefahren. Naturgefahren nehmen zu und erhöhen das Gefahrenpotential. Weniger Schäden bedeuten tendenziell geringere Schadenzahlungen. Die Stiftung trägt somit indirekt dazu bei, dass die Gebäudebesitzer von günstigen Prämien profitieren.

FKS – Feuerwehrkoordination Schweiz
Die Feuerwehrkoordination Schweiz (FKS) vertritt alle Kantone und das Fürstentum Liechtenstein in nationalen Feuerwehrfragen. Die Fachstelle koordiniert und behandelt politische, organisatorische, fachliche und finanzielle Fragestellungen, die für das Feuerwehrwesen als öffentliche Aufgabe von gemeinsamem Interesse sind. Zudem fördert sie die Zusammenarbeit zwischen den Kantonen, dem Fürstentum Liechtenstein und dem Bund.