Grundlagen und Corporate Governance

Die Gebäudeversicherung Zug versichert alle Gebäude im Kanton Zug obligatorisch gegen Feuer- und Elementarschäden und ist im Auftrag des Kantons Zug für die Belange des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes zuständig.

Rechtsform

Die Gebäudeversicherung Zug ist eine selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit und Sitz in Zug.

Rechtsgrundlagen

Grundlage für die Tätigkeiten der Gebäudeversicherung Zug ist das Gesetz über die Gebäudeversicherung (GebVG; BGS 722.11), das Gesetz über den Feuerschutz (FSG; BGS 722.21) sowie die dazugehörigen Verordnungen, Technischen Ausführungsbestimmungen, Reglemente und Weisungen.

Regierungsrat

Der Regierungsrat übt die Aufsicht über die Gebäudeversicherung Zug aus. Er legt das Anforderungsprofil und die Entschädigung der Mitglieder des Verwaltungsrats fest, wählt das Präsidium und die weiteren Mitglieder des Verwaltungsrats und – auf Antrag des Verwaltungsrats - die Geschäftsleitung und die Revisionsstelle. Er nimmt das Budget zur Kenntnis und genehmigt die Jahresrechnung, den Geschäftsbericht sowie das Reglement betreffend Einstufung von Angestellten in Gehaltsklassen und Funktionsgruppen gemäss Gesetz über das Arbeitsverhältnis des Staatspersonals (Personalgesetz; BGS 154.21). Weiter legt er das anwendbare Rechnungsmodell fest, genehmigt interkantonale Vereinbarungen über ausgeschlossene Gefahren gemäss § 12 Abs. 2 gesVG und unterbreitet dem Kantonsrat die Jahresrechnung und den Geschäftsbericht der Gebäudeversicherung Zug zur Kenntnisnahme.

Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat bestimmt die strategische Ausrichtung der Gebäudeversicherung Zug, nimmt die Gesamtleitung wahr, überwacht den Geschäftsbetrieb und richtet ein Internes Kontrollsystem ein. Er schliesst Vereinbarungen aller Art ab, welche den Zweck und die Sicherheit der Gebäudeversicherung Zug fördern und unterstützen. Weiter erlässt er Technische Ausführungsbestimmungen, insbesondere zur Ermittlung der Versicherungswerte, zur Schadenabschätzung sowie zur Abgrenzung von Gebäude- und Mobiliarversicherung. Der Verwaltungsrat sorgt für die finanzielle Stabilität, legt die Höhe der Prämien aufgrund versicherungstechnischer Prüfungen fest und erlässt ein Reglement für die Anlagebereiche. Er genehmigt das Budget und verabschiedet zuhanden des Regierungsrats den Geschäftsbericht, die Jahresrechnung sowie ein Reglement betreffend Einstufung von Angestellten der Gebäudeversicherung Zug in Gehaltsklassen und Funktionsgruppen sowie Ausrichtung besonderer Entschädigungen gemäss Personalgesetz. Er unterbreitet dem Regierungsrat Vorschläge für die Ernennung der Geschäftsleitung und der Revisionsstelle. Zudem legt der Verwaltungsrat die Zeichnungs- und Anweisungsberechtigung fest. Sodann nimmt er die ihm vom Feuerschutzgesetz zugewiesenen Aufgaben im Bereich des Brandschutzes und des Feuerwehrwesens wahr.
 

Geschäftsbericht
2023

Schliesslich ist der Verwaltungsrat Einsprache-Instanz für Einsprachen gegen Verfügungen der Gebäudeversicherung Zug gestützt auf das Gebäudeversicherungsgesetz und das Feuerschutzgesetz. Gegen Einsprache-Entscheide des Verwaltungsrats kann beim Verwaltungsgericht des Kantons Zug Beschwerde erhoben werden.

Der Verwaltungsrat verfügt über folgende drei Ausschüsse:

·         Ausschuss A: Finanzen und Steuerung

·         Ausschuss B: Betrieb/Logistik und Intervention

·         Ausschuss C: Versicherung und Prävention 

Mitglieder des Verwaltungsrats:

Veronika Röthlisberger, Basel, Präsidentin, seit 2018, Dr. phil.-nat., dipl. Forst-Ing. ETH, Leitung des VR-Ausschusses C; Schwerpunkte: Elementarschadenprävention und Nachhaltigkeit

Alain B. Fuchs, Unterägeri, seit 2018; eidg. dipl. Bankfachmann, Leitung des VR-Ausschusses A; Schwerpunkte: Anlage- und Immobilienbewirtschaftung

Daniel Imfeld, Baar, seit 2018, Dr. phil. I; Mitglied in den VR-Ausschüssen A und C; Schwerpunkte: Riskmanagement und Rückversicherungen

Ernst Koller, Zug, Vizepräsident von 2018 bis April 2023, lic. oec. HSG; Leitung des VR-Ausschusses B; Schwerpunkte: strategische Unternehmensführung sowie IT- und Prozessmanagement

Anders Dahl Rasmussen, Zug, seit Mai 2023, lic. oec. publ., Leitung des VR-Ausschusses B; Schwerpunkte: ICT und Finanzen/Controlling

Peter Wullschleger, Frauenfeld, seit September 2023, eidg. dipl. Berufsoffizier ETHZ, Mitglied im VR-Ausschuss B; Schwerpunkte: Feuerwehrwesen und Brandschutz

Geschäftsleitung

Die Geschäftsleitung besorgt die laufenden Geschäfte und vollzieht die Beschlüsse der übergeordneten Organe. Sie vertritt die Gebäudeversicherung Zug nach aussen und ist für alle Geschäfte zuständig, die keinem anderen Organ übertragen sind.

Mitglieder der Geschäftsleitung:

Richard Schärer, Direktor, seit Mai 2018

Andreas Borer, Leiter Recht/Stab und stv. Direktor, seit Oktober 2018

Josef Elsener, Leiter Abteilung Brandschutz, seit Januar 2018 (bei der GVZG seit Juli 2014)

Roland Fässler, Leiter Abteilung Feuerwehr und Feuerwehrinspektor, seit Februar 2018

Jakob Günthardt, Leiter Abteilung Versicherung und Projektleiter EDV, seit Juni 2022 (bei der GVZG seit April 2021)

Roland Zurbuchen, Leiter Abteilung Finanzen, seit Juni 2019
 

Geschäftsbericht
2023

Organisation und Personal

Direktion: Richard Schärer

Recht/Stab: Andreas Borer, Leiter - Fjolla Beqiraj-Balassi

Projektleitung EDV: Jakob Günthardt, Leiter - Julian Hermann

Abteilung Finanzen: Roland Zurbuchen, Leiter - Livia Herzog

Abteilung Versicherung: Jakob Günthardt, Leiter - Thomas Arnold - Sonja Bayard - Andy Bürgler - Heinrich Felix - Markus Keiser - Ursula Mathis - Michel Marti (seit März 2023) - Armin Müller

Abteilung Brandschutz: Josef Elsener, Leiter - Tom Ellenberger (seit März 2023) - Tamara Fankhauser (seit April 2023) - Patrik Grüter - Beat Huber - Lars Meier - Ronny Sprenger - Patrick von Deschwanden

Abteilung Feuerwehr: Roland Fässler, Leiter - André Herrmann - Roger Widmer

Revisionsstelle

Die Revisionsstelle führt eine ordentliche Revision der Jahresrechnung durch und prüft die Existenz des internen Kontrollsystems. Sie verfasst einen Bericht zuhanden des Verwaltungsrats und des Regierungsrats. Seit Inkrafttreten des neuen Gebäudeversicherungsgesetzes per 1. Januar 2018 untersteht die Gebäudeversicherung Zug nicht länger dem Finanzhaushaltgesetz des Kantons Zug. Der Regierungsrat kann jedoch eine ausserordentliche Revision oder besondere Prüfungsaufträge durch die kantonale Finanzkontrolle anordnen.

Revisionsstelle für die Geschäftsjahre 2021 – 2023 ist die Balmer-Etienne AG, Luzern.

Finanzierung

Die Gebäudeversicherung Zug finanziert ihre Leistungen aus den Prämien der Versicherten, aus Kapitalerträgen und Abgaben. Sie besitzt kein gewinn- und stimmberechtigtes Kapital und verfügt weder über ein Dotationskapital noch beansprucht sie eine Staatsgarantie. Für Verbindlichkeiten haftet sie ausschliesslich mit ihrem Vermögen.

Informationspolitik

Die Gebäudeversicherung Zug betreibt eine offene und transparente Informationspolitik mittels Geschäftsberichts, Internets und Medienmitteilungen.

Risikomanagement und Internes Kontrollsystem

Risiken zu managen und risikobasiert angemessene Kontrollen durchzuführen ist eine kontinuierliche Aufgabe auf allen Stufen der Gebäudeversicherung Zug. Die Ausgestaltung des Risikomanagements und der internen Kontrolle sowie die Überprüfung von deren Umsetzung sind Aufgaben des Verwaltungsrates. Die Geschäftsleitung setzt die Vorgaben um. Als zusätzliches Instrument gewährleistet die externe Revision eine unabhängige Überprüfung des Risikomanagement- und Kontrollsystems und weist den Verwaltungsrat auf allfällige Lücken in den Vorgaben oder der Umsetzung hin.

Im Übrigen wird auf die Ausführungen unter Kapitel 6 (Risikomanagement und interne Kontrolle; risikobasierte Kapitalsteuerung als Grundlage des Risikomanagements) des Anhangs verwiesen.
 

Geschäftsbericht
2023

Vergütungen

Grundlage für die Vergütungen an den Verwaltungsrat ist das vom Regierungsrat erlassene «Reglement zur Entschädigung der Mitglieder des Verwaltungsrats der Gebäudeversicherung Zug». Dieses sieht eine pauschale Entschädigung sowie variable Entschädigungen für die Mitglieder des Verwaltungsrats vor. Hinzu kommen Spesen. Die variablen Vergütungen sowie die Spesen richten sich nach dem Gesetz über die Entschädigung der nebenamtlichen Behördenmitglieder (Nebenamtsgesetz, BGS 154.25).

Die Vergütung an die sechs aktiven Mitglieder des Verwaltungsrats im Jahr 2023 betrug insgesamt Fr. 74’685.60 (inkl. Spesen).

Die Löhne der sechs Mitglieder der Geschäftsleitung richten sich nach dem Personalgesetz und den dazugehörenden Verordnungen und Reglementen.

Die im Jahre 2023 an die Mitglieder der Geschäftsleitung ausbezahlten Löhne betrugen insgesamt  Fr. 959’792.90 (brutto, exkl. Spesen).