Die Gebäudeversicherung Zug versichert alle Gebäude im Kanton Zug obligatorisch gegen Feuer- und Elementarschäden und und ist im Auftrag des Kantons Zug zuständig für die Belange des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes.
Rechtsform
Die Gebäudeversicherung Zug ist eine selbständige Anstalt des öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit und Sitz in Zug.
Rechtsgrundlagen
Grundlage für die Tätigkeiten der Gebäudeversicherung Zug sind das Gesetz über die Gebäudeversicherung (BGS 722.11), das Gesetz über den Feuerschutz (BGS 722.21) sowie die dazugehörigen Verordnungen, Technischen Ausführungsbestimmungen, Reglemente und Weisungen.
Aufsicht, Genehmigung und Kenntnisnahme
Der Regierungsrat übt die Aufsicht über die Gebäudeversicherung Zug aus. Die Jahresrechnung und der Geschäftsbericht werden vom Regierungsrat genehmigt und vom Kantonsrat zur Kenntnis genommen.
Verwaltungsrat
Der Verwaltungsrat bestimmt die strategische Ausrichtung der Gebäudeversicherung Zug, nimmt die Gesamtleitung wahr, überwacht den Geschäftsbetrieb und richtet ein Internes Kontrollsystem ein. Er schliesst Vereinbarungen aller Art ab, welche den Zweck und die Sicherheit der Gebäudeversicherung Zug fördern und unterstützen. Weiter erlässt er technische Ausführungsbestimmungen, insbesondere zur Ermittlung der Versicherungswerte, zur Schadenabschätzung sowie zur Abgrenzung von Gebäude- und Mobiliarversicherung. Der Verwaltungsrat sorgt für die finanzielle Stabilität, legt die Höhe der Prämien aufgrund versicherungstechnischer Prüfungen fest und erlässt ein Reglement für die Anlagebereiche. Er genehmigt das Budget und verabschiedet zuhanden des Regierungsrats den Geschäftsbericht, die Jahresrechnung sowie ein Reglement betreffend Einstufung von Angestellten der Gebäudeversicherung Zug in Gehaltsklassen und Funktionsgruppen sowie Ausrichtung besonderer Entschädigungen gemäss Personalgesetz (BGS 154.21). Er unterbreitet dem Regierungsrat Vorschläge für die Ernennung der Geschäftsleitung und der Revisionsstelle. Zudem legt der Verwaltungsrat die Zeichnungs- und Anweisungsberechtigung fest. Schliesslich nimmt er die ihm vom Gesetz über den Feuerschutz zugewiesenen Aufgaben im Bereich des Brandschutzes wahr.
Revisionsstelle
Der Regierungsrat wählte auf Antrag des Verwaltungsrates das Unternehmen Balmer-Etienne AG, Luzern, als Revisionsstelle für die Geschäftsjahre 2021 - 2023. Seit Inkrafttreten des neuen Gebäudeversicherungsgesetzes per 1. Januar 2018 untersteht die Gebäudeversicherung Zug nicht länger dem Finanzhaushaltgesetz des Kantons Zug.
Einsprache- und Beschwerdeinstanz
Gegen Verfügungen der Gebäudeversicherung Zug kann bei deren Verwaltungsrat Einsprache erhoben werden. Gegen dessen Einspracheentscheide kann beim Verwaltungsgericht des Kantons Zug Beschwerde erhoben werden.
Geschäftsbericht
2021
Geschäftsleitung
Die Geschäftsleitung der Gebäudeversicherung Zug besteht aus dem Direktor, dem Leiter Recht / Stab und den Leitern der Abteilungen Versicherung, Brandschutz, Feuerwehr und Finanzen. Die Geschäftsleitung vertritt die Gebäudeversicherung Zug nach aussen und ist für alle Geschäfte zuständig, die keinem anderen Organ übertragen sind.
Finanzielle Mittel
Die Gebäudeversicherung Zug finanziert ihre Leistungen aus den Prämien der Versicherten, aus Kapitalerträgen und Abgaben. Sie besitzt kein gewinn- und stimmberechtigtes Kapital. Die Gebäudeversicherung Zug verfügt weder über ein Dotationskapital noch beansprucht sie eine Staatsgarantie. Für Verbindlichkeiten haftet sie ausschliesslich mit ihrem Vermögen.
Rechnungslegung
Die Gebäudeversicherung Zug erstellt ihre Jahresrechnung in Übereinstimmung mit den Fachempfehlungen von Swiss GAAP FER im Allgemeinen und den Empfehlungen für Gebäudeversicherungen gemäss GAAP FER 41 im Besonderen.
Informationspolitik
Die Gebäudeversicherung Zug betreibt eine offene und transparente Informationspolitik mittels Geschäftsbericht, Internet und Medienmitteilungen.
Risikomanagement und Internes Kontrollsystem
Risiken zu managen und risikobasiert angemessene Kontrollen durchzuführen ist eine kontinuierliche Aufgabe auf allen Stufen der Gebäudeversicherung Zug. Die Ausgestaltung des Risikomanagements und der Internen Kontrolle sowie die Überprüfung von deren Umsetzung sind Aufgaben des Verwaltungsrates. Die Geschäftsleitung setzt die Vorgaben um.
Als zusätzliches Instrument gewährleistet die externe Revision eine unabhängige Überprüfung des Risikomanagement- und Kontrollsystems und weist den Verwaltungsrat auf allfällige Lücken in den Vorgaben oder der Umsetzung hin.