Gebäudebegriff

Gemäss Gesetz über die Gebäudeversicherung besteht im Kanton Zug für alle Gebäude mit einem Versicherungswert von mehr als CHF 5000.- ein Versicherungsobligatorium.

Gebäudebegriff
Als Gebäude gilt jedes unbewegliche Erzeugnis aus Bautätigkeit, das einen umbauten und nutzbaren Raum hat und für einen länger dauernden Zweck erstellt wurde.

Keine Gebäude im Sinne des Gebäudeversicherungsgesetzes sind beispielsweise Fahrnis- oder Zeltbauten, Bau- und Verkaufsbaracken, Garten- oder Schrebergartenhäuschen, die nicht Zubehör zu einem versicherbaren Gebäude bilden.

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