Versicherung
Alle Gebäude im Kanton Zug müssen obligatorisch bei der Gebäudeversicherung Zug versichert werden. Mit der Versicherungspflicht der Gebäudeeigentümer ist die Verpflichtung der Gebäudeversicherung verbunden, alle Gebäude in die Versicherung aufzunehmen (Annahmezwang). Dadurch ist gewährleistet, dass im Schadenfall alle Hauseigentümer vor den wirtschaftlichen Folgen von Feuer- und Elementarschäden geschützt sind.
Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Abschluss einer Bauversicherung.
Bitte melden Sie uns folgende Ereignisse:
- Neubauten
- Bauliche Veränderungen an bestehenden Bauten oder Investitionen mit Mehrwerten
- Umnutzung eines Gebäudes
- Abbruch eines Gebäudes oder Gebäudeteils
- Verkauf eines Gebäudes
- Adressänderung (Ihre eigene Adresse oder die der beauftragten Verwaltung)
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