Versicherte Gefahren
Feuerschäden
- Feuer-, Rauch- und Hitzeschäden
- Blitzschlag
- Explosion
- Lösch- und Rettungsmassnahmen
- Abstürzende Luftfahrzeuge, andere Flugkörper, Luftfracht oder Teile davon
Elementarschäden
- Hochwasser und Überschwemmung
- Sturm und Hagel
- Erdrutsch und Steinschlag, Murgänge
- Schneedruck und Schneerutsch
Erdbeben
Obschon nicht Gegenstand der Gebäudeversicherung, besteht eine limitierte Deckung auch für Erdbebenschäden (Schweizerischer Pool für Erdbebendeckung). Entschädigt werden Gebäudeschäden als Folge eines Erdbebens von mindestens Stärke VII auf der Europäischen makroseismischen Intensitätsskala (EMS-98-Skala). Der Selbstbehalt beträgt 10 Prozent der Versicherungssumme, mindestens aber CHF 50´000.- pro Gebäude.
Nicht versicherte Gefahren
- Abnützungsschäden
- Baumängel generell
- Schäden, die nicht durch plötzliche Einwirkung von Naturgewalten entstanden sind (z.B. Feuchtigkeitseinwirkungen, Eindringen von Regen- und Schmelzwasser, Bodensetzungen, Frostschäden, Bergdruck). Diese können durch eine private Gebäudewasserversicherung gedeckt werden.
- Schäden, die zurückzuführen sind auf Leitungsbruch, überlaufende Lavabos und Badewannen, Rückstau aus Abwasserleitungen, Grundwasser oder undichte Boden-, Wand- und Dachkonstruktionen. Diese können durch eine private Gebäudewasserversicherung gedeckt werden.
- Schäden aufgrund von schlechtem Baugrund, ungeeigneten Fundamenten oder nicht fachgerechter Ausführung von Hoch- und Tiefbauarbeiten
- Schäden, deren Entstehung durch zumutbare Massnahmen hätte verhindert werden können (z.B. Einziehen der Sonnenstoren, Objektsschutzmassnahmen bei bekannter Überschwemmungsgefährdung, ordnungsgemässer Gebäudeunterhalt).
- mangelhafte Konstruktion
Ihr Ansprechpartner
Publikationen

Brand- und Elementarschäden lassen sich oft vermeiden. Lesen Sie dazu unsere Publikationen.
Gesetzestexte Kanton Zug
Für Ihre Sicherheit.