Versicherte Einrichtungen

Die Gebäudeversicherung versichert nebst dem Gebäude auch alle Einrichtungen, die mit dem Gebäude fest verbunden oder so eingepasst sind, dass sie ohne Einbusse ihres Wertes oder ohne Beschädigung des Gebäudes nicht entfernt werden können.

Der Gesetzgeber hat die Ausscheidung von mitversicherten und nicht mitversicherten Einrichtungen in einem in einem speziellen Reglement geregelt. Bauteile und Einrichtungen, die von der Gebäudeversicherung nicht gedeckt werden, können privat versichert werden.