Sofortmassnahmen im Schadenfall
Sofortmassnahmen gehören zur Schadenbegrenzung. Mit möglichst rasch eingeleiteten provisorischen Schutzmassnahmen soll insbesondere sichergestellt werden, dass das Gebäude nicht weiter durch Umwelteinflüsse Schaden nimmt.
Allgemeine Sofortmassnahmen:
- Leiten Sie provisorische Schutzmassnahmen ein, um weitere Schäden zu verhindern
- Machen Sie Fotos, um das Schadenausmass festzuhalten
- Verändern Sie den Schadenplatz nicht, ausser für Notmassnahmen
- Beginnen Sie sofort mit Trocknungs- und Reinigungsarbeiten
- Achtung: Entsorgen Sie beschädigte Gebäudeteile, Einrichtungen und Gegenstände erst nach Absprache mit unserem Schätzungsexperten
- Melden Sie den Schadenfall der Gebäudeversicherung Zug
- Lassen Sie kleinere Schäden an der Gebäudehülle (Dach, Fenster, Türen) sofort beheben, um weitere Schäden durch eindringendes Wasser zu verhindern (z.B. einzelne fehlende Ziegel)
- Veranlassen Sie bei grösseren Schäden am Dach sowie an der Gebäudehülle sofort eine provisorische Abdeckung
- Veranlassen Sie raschmöglichst Aufräum-, Reinigungs- und Trocknungsarbeiten (in geschlossenen Räumen mit Entfeuchtungs- und Trocknungsapparaten)
- Befreien Sie Schächte und Dachrinnen von Hagel
Zusätzliche Vorkehrungen bei Feuerschäden:
- Lassen Sie kleinere Schäden in der Gebäudehülle sofort beheben, um weitere Schäden zu verhindern (eindringendes Wasser!)
- Veranlassen Sie bei grösseren Schäden am Dach sowie an der Gebäudehülle sofort eine provisorische Abdeckung
- Veranlassen Sie umgehend Aufräum-, Reinigungs- und Trocknungsarbeiten (in geschlossenen Räumen mit Entfeuchtungs- und Trocknungsapparaten)
- Entsorgen Sie beschädigte Gebäudeteile, Einrichtungen und Gegenstände erst nach Besichtigung durch den Schätzungsexperten der Gebäudeversicherung Zug
Für Ihre Sicherheit.