Sofortmassnahmen im Schadenfall

Sofortmassnahmen gehören zur Schadenbegrenzung. Mit möglichst rasch eingeleiteten provisorischen Schutzmassnahmen soll insbesondere sichergestellt werden, dass das Gebäude nicht weiter durch Umwelteinflüsse Schaden nimmt.

Allgemeine Sofortmassnahmen:
  • Leiten Sie provisorische Schutzmassnahmen ein, um weitere Schäden zu verhindern
  • Machen Sie Fotos, um das Schadenausmass festzuhalten
  • Verändern Sie den Schadenplatz nicht, ausser für Notmassnahmen
  • Beginnen Sie sofort mit Trocknungs- und Reinigungsarbeiten
  • Achtung: Entsorgen Sie beschädigte Gebäudeteile, Einrichtungen und Gegenstände erst nach Absprache mit unserem Schätzungsexperten
  • Melden Sie den Schadenfall der Gebäudeversicherung Zug

Zusätzliche Vorkehrungen bei Sturm- Hagel- und Überschwemmungsschäden:
  • Lassen Sie kleinere Schäden an der Gebäudehülle (Dach, Fenster, Türen) sofort beheben, um weitere Schäden durch eindringendes Wasser zu verhindern (z.B. einzelne fehlende Ziegel)
  • Veranlassen Sie bei grösseren Schäden am Dach sowie an der Gebäudehülle sofort eine provisorische Abdeckung
  • Veranlassen Sie raschmöglichst Aufräum-, Reinigungs- und Trocknungsarbeiten (in geschlossenen Räumen mit Entfeuchtungs- und Trocknungsapparaten)
  • Befreien Sie Schächte und Dachrinnen von Hagel

Zusätzliche Vorkehrungen bei Feuerschäden:
  • Lassen Sie kleinere Schäden in der Gebäudehülle sofort beheben, um weitere Schäden zu verhindern (eindringendes Wasser!)
  • Veranlassen Sie bei grösseren Schäden am Dach sowie an der Gebäudehülle sofort eine provisorische Abdeckung
  • Veranlassen Sie umgehend Aufräum-, Reinigungs- und Trocknungsarbeiten (in geschlossenen Räumen mit Entfeuchtungs- und Trocknungsapparaten)
  • Entsorgen Sie beschädigte Gebäudeteile, Einrichtungen und Gegenstände erst nach Besichtigung durch den Schätzungsexperten der Gebäudeversicherung Zug