Selbstbehalt und Bagatellschäden
Selbstbehalte
Bei Elementarschäden hat der Eigentümer 10 Prozent des Schadens, mindestens CHF 400.- und höchstens CHF 4000.- je Gebäude und Ereignis selbst zu tragen.
Bei Feuerschäden wird kein Selbstbehalt geltend gemacht.
Bagatellschäden
Feuerschäden unter CHF 200.- gelten als Bagatellschäden und werden nicht vergütet.
Für Ihre Sicherheit.