Selbstbehalt und Bagatellschäden

Selbstbehalte
Bei Elementarschäden hat der Eigentümer 10 Prozent des Schadens, mindestens CHF 400.- und höchstens CHF 4000.- je Gebäude und Ereignis selbst zu tragen.

Bei Feuerschäden wird kein Selbstbehalt geltend gemacht.

Bagatellschäden
Feuerschäden unter CHF 200.- gelten als Bagatellschäden und werden nicht vergütet.