Schadenbehebung und -vergütung
Im Schadenfall kann mit den Instandstellungsarbeiten begonnen werden, sobald die Versicherungsnehmenden mit der Schadenabschätzung einverstanden sind. Bitte beachten Sie dazu folgende Erläuterungen:
- Werden bei der Instandstellung weitere Schäden festgestellt oder ist diese nur mit erheblichen Mehrkosten möglich, muss dies vor der Ausführung gemeldet werden (Nachtrag).
- Alle Rechnungen sind von den Versicherungsnehmenden direkt zu begleichen
- Nach Behebung des Schadens sind der Gebäudeversicherung die Rechnungskopien zuzustellen und ein Bank- oder Postkonto anzugeben.
- Aufgrund der eingereichten Unterlagen erstellt die Gebäudeversicherung die Schadenabrechnung und überweist die Abrechnungssumme.
- Bei grösseren Schadenfällen sind zudem Teilzahlungen möglich.
Für Ihre Sicherheit.