Schadenbehebung und -vergütung

Im Schadenfall kann mit den Instandstellungsarbeiten begonnen werden, sobald die Versicherungsnehmenden mit der Schadenabschätzung einverstanden sind. Bitte beachten Sie dazu folgende Erläuterungen:

  • Werden bei der Instandstellung weitere Schäden festgestellt oder ist diese nur mit erheblichen Mehrkosten möglich, muss dies vor der Ausführung gemeldet werden (Nachtrag).
  • Alle Rechnungen sind von den Versicherungsnehmenden direkt zu begleichen
  • Nach Behebung des Schadens sind der Gebäudeversicherung die Rechnungskopien zuzustellen und ein Bank- oder Postkonto anzugeben.
  • Aufgrund der eingereichten Unterlagen erstellt die Gebäudeversicherung die Schadenabrechnung und überweist die Abrechnungssumme.
  • Bei grösseren Schadenfällen sind zudem Teilzahlungen möglich.