Schadenabschätzung

Sobald es die Verhältnisse am Schadenort zulassen, nehmen die Schätzer der Gebäudeversicherung Zug die Schadenaufnahme und –abschätzung vor, zusammen mit der Eigentümerschaft oder deren Vertretung vor. Das Ergebnis wird der geschädigten Eigentümerschaft schriftlich mitgeteilt.


Wichtiger Hinweis
  • Bei Elementarschäden hat der Eigentümer 10 Prozent des Schadens, mindestens CHF 400.- und höchstens CHF 4000.- je Gebäude und Ereignis selbst zu tragen.
  • Feuerschäden unter CHF 200.- gelten als Bagatellschäden und werden nicht vergütet.