Nebenleistungen
Abbruch- und Räumungskosten
Die Gebäudeversicherung vergütet notwendige Abbruch- und Räumungskosten bis maximal 10 Prozent der Schadensumme, soweit sie das Gebäude betreffen.
Kosten für Schutzvorkehrungen
Die Gebäudeversicherung vergütet im Schadenfall die Kosten für Schutzvorkehrungen an noch vorhandenen Gebäudeteilen wie z.B. provisorische Dachdeckungen.
Folgeschäden
Die Gebäudeversicherung vergütet Schäden an Gebäuden, Kulturen und Einfriedungen, soweit diese bei der Schadenbekämpfung durch eines der versicherten Ereignisse entstanden ist (z.B. durch Einsatz Feuerwehr).
Mietzinsausfall
Die Gebäudeversicherung ersetzt bei Feuer- und Elementarschäden den Mietzinsausfall für nicht mehr benutzbare Wohnräume für die Dauer von höchstens 12 Monaten.
Entschädigt wird der Mietzins für unmöblierte Wohnräume. Bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen entspricht die Entschädigung dem Eigenmietwert gemäss der letzten Steuerveranlagung.
Für Ihre Sicherheit.