Hauptleistungen

Die Gebäudeversicherung vergütet die Behebung von Gebäudeschäden, die durch Feuer oder Elementarereignisse entstanden sind, sowie die dabei anfallenden Abbruch- und Aufräumarbeiten. Die Entschädigung ist von der vereinbarten Versicherungsart abhängig.

Neuwertversicherung
Bei der Neuwertversicherung entspricht die Entschädigung der Kostensumme für die Wiederinstandstellung bzw. Neuerstellung des Gebäudes in gleicher Art und Grösse, mit gleichem Ausbaustandard und zu ortsüblichen Preisen. Die Entschädigung entspricht maximal der Versicherungssumme (= Versicherungswert) des Gebäudes.

Zeitwert
Bei der Zeitwertversicherung beschränkt sich die Entschädigung bei Totalschaden auf die vereinbarte Versicherungssumme. Bei Teilschäden wird die Summe entsprechend gekürzt.

Abbruchwert
Bei Abbruchobjekten beschränkt sich die Entschädigung auf die ausgewiesenen Abbruch- und Aufräumkosten, selbst wenn die Gebäude wieder hergestellt werden. Die Entschädigung kann den Abbruchwert des Gebäudes nicht übersteigen.

Schäden an unvollendeten Gebäuden
Bei Schäden an unvollendeten Gebäuden (Bauversicherung) werden die zur Zeit des Schadenereignisses fest eingebauten und mit dem Gebäude zu versichernden Teile und Einrichtungen vergütet.