Feuerwehren

Das Gesetz über den Feuerschutz schreibt vor, dass jede Gemeinde auf eigene Kosten eine den örtlichen Verhältnissen angepasste Feuerwehr stellen, ausrüsten und unterhalten muss. Das Amt für Feuerschutz bestimmt, welche Betriebe eine eigene Betriebsfeuerwehr führen müssen. Die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Zug betreut zusätzlich Stützpunktaufgaben.

Kernauftrag der Feuerwehren
Die Feuerwehr ist allgemeine Schadenwehr bei Ereignissen, die rasche und grössere Hilfe erfordern. Sie leistet unverzüglich Hilfe, insbesondere bei:

  • Gefährdung von Personen und Tieren
  • Bränden und Explosionen
  • Elementarereignissen
  • Ereignissen, welche die Umwelt gefährden oder schädigen können
In der Regel leisten die Feuerwehren einen zeitlich befristeten Ersteinsatz. Dabei arbeiten sie eng mit der Polizei und dem Rettungsdienst zusammen.

Weitere Aufgaben der Feuerwehren
Der Kanton und die Gemeinden können den Feuerwehren zusätzliche Dienstleistungen übertragen, die über die Kernaufgabe hinausreichen.

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