Dauer des Versicherungsschutzes

Der Versicherungsschutz eines Gebäudes beginnt mit der Übergabe des Versicherungsantrags bzw. der Anmeldung.

Massgebend ist das Datum des Poststempels oder der Empfangsbestätigung der Gebäudeversicherung. Ohne Anmeldung besteht im Schadenfall keine Deckung!

Wird ein Gebäude abgebrochen oder erleidet es einen Totalschaden, endet der Versicherungsschutz automatisch. Wird das Gebäude neu aufgebaut, muss die Eigentümerschaft eine neue Bauversicherung beantragen.