Dauer des Versicherungsschutzes
Der Versicherungsschutz eines Gebäudes beginnt mit der Übergabe des Versicherungsantrags bzw. der Anmeldung.
Massgebend ist das Datum des Poststempels oder der Empfangsbestätigung der Gebäudeversicherung. Ohne Anmeldung besteht im Schadenfall keine Deckung!
Für Ihre Sicherheit.