Feuerpolizeiliche Bewilligungen
Die Bewilligungspflicht gilt für:
- Neu-, An-, Aus- und Umbauten
- Umnutzung von Gebäuden und Gebäudeteilen
- Neu-, Aus- und Umbauten von Feuerungsanlagen (Ausnahme: Zentralheizungen in einem Heizungsraum; Hier untersteht nur der Raum der Bewilligungspflicht)
- Lagerung von festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen
- Betriebe, Anlagen und Einrichtungen, die der Herstellung
- Verarbeitung oder Lagerung feuer- oder explosionsgefährlicher Stoffe und Waren dienen
-
Bewilligungen
- Bewilligung Brennstoffe für wärmetechnische Anlagen (pdf / 535 KB)
- Bewilligung für Holz-,Gas-, Chemineeöfen (pdf / 442 KB)
- Bewilligung für Lagerung brennbare Gase und Flüssigkeiten (pdf / 457 KB)
- Bewilligung für Lagerung, Verkauf und Abbrand von Feuerwerk (pdf / 106 KB)
- Kontrolle Verkaufsstand Feuerwerk (pdf / 99 KB)
Konkrete Fragen zu einem Projekt?
Für Ihre Sicherheit.