Beitragsleistungen der Gebäudeversicherung Zug

Gemäss Gesetz über den Feuerschutz sind alle Gebäudeeigentümer/-innen verpflichtet, die geltenden Brandschutzvorschriften umzusetzen und die anfallenden Kosten zu tragen. Die Gebäudeversicherung Zug fördert die Umsetzung der Brandschutzmassnahmen gezielt durch:

  • die anteilmässige Finanzierung der Kostenaufwendungen für die Begutachtung und Bewilligung von Neu-, An-, Aus- und Umbauten durch die Brandschutzexperten
  • die anteilmässige Übernahme der Personalkosten der gemeindlichen Feuerschau
  • die Ausrichtung von finanziellen Beiträgen an die Löschwasserversorgung
  • die Beratung und Kontrolle von Bauprojekten.
Die Beitragsleistungen sind in der Vollziehungsverordnung zum Gesetz über den Feuerschutz geregelt.

Ihr Ansprechpartner
  • Hans-Peter Spring

    Hans-Peter Spring

    Geschäftsführer Stv.

    +41 (0)41 726 90 71

Gesetzestexte Kanton Zug